Haftung für Motorschaden ( wegen Überhitzung) durch Werkstatt kurz nach Inspektion
Am 05.08.2013 habe ich mein Fahrzeug (Opel Corsa D 1.4) in eine Werkstatt einer größeren Kette gebracht, da die Temperaturanzeige leuchtete und ich nur provisorisch Wasser nachgefüllt hatte. Den Mitarbeiter in der Filiale wies ich bei der Auftragsannahme auf dieses Problem hin und bat ihn, das Kühlsystem zu überprüfen. Es wurde daraufhin eine große Inspektion mit einem Rechnungsbetrag von 572,07€ durchgeführt. Aus der Wartungs-/Checkliste geht hervor, dass das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft wurde und der Füllstand falls erforderlich korrigiert wurde. Außerdem wurden laut Wartungs-/Checkliste die Schläuche und Anschlüsse des Kühlsystems geprüft.
Nun, nurr knapp einen Monat nach der Inspektion, traten erneut Probleme mit dem Kühlsystem auf. Die Warnleuchte blinkte und der Motorraum fing an zu qualmen. Der Mitarbeiter des Schadensservice der Versicherung stellte fest, dass die Kühlflüssigkeit komplett leer war und der Motor daher Schaden genommen hatte. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrtüchtig und wurde daher zur Vertragswerkstatt transportiert. Die Werkstatt bestätigte mir diese Diagnose. Sie gab mir nun, nach Überprüfung, die Auskunft, dass Wasser im Zylinder ist, der Motor ausgetauscht werden muss und somit ein Schaden in Höhe von ca. 5000 € vorliegt. Wie konnte dieses Problem trotz der durchgeführten Inspektion auftreten?
Hätte der Fehler nicht bei der Inspektion auffallen müssen oder ich auf etwas hingewiesen werden müssen??
Die Stellungnahme der Werkstatt argumentiert wie folgt:Sehr geehrte Frau XY, bezugnehmend auf Ihre Email vom 19. September 2013, bedauern wir sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und möchten wie folgt Stellung nehmen.
Nach Prüfung des Sachverhalts und Rücksprache mit unserer Filiale in Mainz, sowie mit dem zuständigen Bezirksleiter, können wir kein Verschulden unsererseits feststellen.
Ihr Fahrzeug ist am 5. August 2013 zur Wartung in unsere Filiale gebracht worden. Im Rahmen der Inspektion wurde unter anderem auch das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft. Hierbei konnte kein äußerlicher Wasserverlust festgestellt werden. Der Ausgleichbehälter des Kühlwassers war bis auf Maximum gefüllt und mit ausreichend Frostschutz bis -27 Grad versehen.
Sollte es in der Folgezeit, aus unbekanntem Grund, zu einem Wasserverlust gekommen sein, verfügen aktuelle Fahrzeuge wie der Opel Corsa D über eine Anzeige im Fahrzeuginneren, welche frühzeitig auf einen zu geringen Stand der Kühlflüssigkeit hinweist. Wird dieser Hinweis fahrlässig missachtet, kann dies zu erheblichen Folgeschäden führen.
Aus diesen Gründen sehen wir Ihre Beschwerde gegenüber YX (Werkstattname) als unbegründet an.
Lohnt sich hier der Rechtsstreit oder habe ich keine Chance?Für durchdachte Ratschläge bin ich sehr dankbar.
7 Antworten
Die erste Frage wäre, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast. Wenn ja hast du auch Anspruch auf eine anwaltliche Beratung. Nimm einen Fachanwalt.
Auf den ersten Blick scheint es sehr fragwürdig, dass es gelingt die Werkstatt in Regress zu nehmen. Zum einen ist die Zeitdifferenz zwischen Inspektion und Schadenseintritt mit einem Monat so groß, das eine zweifelsfreie Verursacherzuordnung ausgeschlossen ist. Somit ist auch eine grobe Fahrlässigkeit, im Sinne von Schuld haben, nicht zu beweisen.
Ferner legt das Schadensbild zumindest eine Mitschuld deinerseits nahe, da offensichtlich Warnsignale ignoriert wurden und damit deiner Pflicht zur Schadensbegrenzung nicht genüge getan wurde. Praktischer Tipp : Auch das Autohaus/Opel wird nicht auf einen Rechtsstreit erpicht sein, da fast alle Prozesse mit einem Vergleich enden und somit auch auf der anderen Seite ein Kosten- und Reputationsrisiko besteht. Deshalb mit dem Betrieb zwecks Vermeidung eines Rechtsstreites noch einmal auf Kulanzbasis sprechen. Bei manchen Betrieben soll auch schon ein Hinweis auf die einschlägige Berichterstattung einer verbreiteten deutschen Autozeitschrift, die für ihre Leser kämpft, geholfen haben.
Den jetzigen Motorschaden hast Du wahrscheinlich selbst zu verantworten, weil Du die Warnhinweise ignoriert hast. Es kann durchaus sein, daß der Defekt am Kühlsystem übersehen wurde. So etwas ist nicht immer leicht erkennbar. Da reicht ein gelegentlich hakender Kühlwasserthermostat. Trotzdem frage ich mich, was die Leute immer noch zu der bewussten Kette treibt. 5000€ für die Reparatur halte ich aber schlicht für Wucher. Die Vertragswerkstatt hat nicht einmal einen genauen Schaden benannt. Wir betreiben hier eine Motoreninstandsetzung. Sehr wahrscheinlich ist in diesem Fall eine defekte Kopfdichtung oder ein gerissener Zylinderkopf. Dafür tauscht kein vernünftiger Mensch den gesamten Motor. Wenn es nur die Kopfdichtung ist, kostet die Reparatur bei einem Motoreninstandsetzer weniger als 500€. Sollte der Zylinderkopf gerissen sein, kommen nochmal etwa 800€ für einen Zylinderkopf hinzu.
wichtig währe zu wissen warum der motor überhitzt ist oder war.. erst damit kann das gegenüber der werkstatt geltend gemacht werden. Ich würde mal den temperaturschalter genauer anschauen..., einen Zeugen dabeihaben.... könnte sein das der Stecker nicht korrekt eingerastet ist oder war und der kühlerlüfter so nicht mitgelauffen ist.. hatte ich vor kurzem mal im bekanntenkreis.. dann könntest du die Werkstatt packen.. Joachim
Zwischen dem Stand vom 5. 8. mit: Anlage dicht, Wasserstand auf maximum mit ausreichendem Frostschutz und aktuell total leer, Motor überhitzt und beschädigt gab es ja mal Momente mit ein bisschen zu wenig Wasser, noch weniger Wasser fast kein Wassser etc. Irgendwann muss dabei die Kontrolle für den Kühlwasserstand geleuchtet haben. Und dann erst später qualmte es. Frage: warum habt Ihr nicht beim ersten Anzeichen reagiert, sondern seid weitergefahren, bis alles zu spät ist?
keine Chance! Du müsstest nachweisen, dass der Fehler verhersehbar war und das kannst Du nicht. Zudem war die Warnlampe an, somit selber Schuld. Tut mir leid für DIch!