Haftpflichtversicherung geht das...wenn?

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Meine Freundin fragt aber: Wie würde es zu beurteilen sein, wenn das ganze zu Hause passiert wäre.... ???

Kommt drauf an... Eigentum oder Mietwohnung!?

Bei Eigentum gibt es die Glasbruchversicherung, welche da eintritt und bei Mietwohnung ein Ausschluß:

Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind...

Gruß siola55

Für Glasbruch gibt es eine Glasbruchversicherung...

Kannst du vielleicht noch ein bis zwei Dinge beantworten? - Man braucht noch Info um deine Frage fachgerecht beantworten zu können.

Wo genau spielte dein Kind?

(Weshalb ist das wichtig):

Sofern dein Kind auf der Straße gespielt hat, gilt es noch als deliktunfähig bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. (mindestens) .

Würde deine Haftpflicht in dem beschriebenen Fall bezahlen?
Ja! Zumindest sofern deine Haftpflicht Versicherungsschutz für Schäden durch deliktunfähige Kindern beinhaltet. - Wenn nicht, würde deine Versicherung den Schaden für dich abwehren.

Prüfe bitte nochmals den gesamten Schadenshergang und deinen Versicherungsvertrag.

Was meinst du mit: Zuhause?
Euer Zuhause oder das Zuhause deiner Verwandten?

Valnar25  28.12.2019, 12:25
Sofern dein Kind auf der Straße gespielt hat, gilt es noch als deliktunfähig bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. (mindestens) .

Nein, hier greift auch die Grenze von 7 Jahren bezüglich der bedingten Deliktsfähigkeit. Der Abs. 2 § 828 BGB spricht ausdrücklich von "Unfällen mit Kraftfahrzeugen". Nur weil das Kind auf der Straße spielt, gilt es deswegen nicht automatisch als Schaden im Straßenverkehr, wenn es dann ne Fensterscheibe zertrümmert.

Leider bekommt man bei vielen Versicherern keine Entschädigung dafür, dazu bräuchte man die Glasversicherung.

informiere dich bei deinem Versicherer ob da eine Klausel vorhanden ist die leisten wird.