dm diebstahl...was wird passieren?!
Hallo Leute, meine Freundin hat echt mist gebaut! Wir waren zusammen im dm dort ha sich ein paar Sachen in ihre eigene Tasche gepackt. sie hat sich auch noch was so gekauft und war danach aber noch ungewöhnlich lange im dm (was wohl etwas auffellig war.) Als wir dan rausgehen wollten hielt uns eine Verkäuferin auf (übrigens ist die Filialleiterin eine Bekannte von ihr) aufjedenfall kahm dan eine Verkäuferin auf uns zu und wollte einen blick in unsere dm tüten werfen. Zum Glück war das ganze geklaute zeug in ihrer eigenen Tasche in die sie komischerweise nicht schauen wollte. Jetzt gehen uns tausend fragen durch den Kopf: WERDEN SIE DIE ÜBERWACHUNGSKAMERAS ANSCHAUEN?? Wird ihre Bekannte falls es rauskommt gleich kontakt mit ihren Eltern aufnehmen? Werden sie einen Ladendedektiv beauftrragen?? Wird es wen es rauskommt Auswirkungen auf ihre Zukunft haben??sie ist noch keine 15!
BItte Antworted mir. & es were nett wenn keine Komentare kommen wie dumm es von ihr war...den das weis sie! Dankee
4 Antworten
Wenn sie dich nicht inflagrantie erwischt haben, ist es sehr unwahrscheinlich das jetzt noch was kommt. Aber wenn, gibt es eine Anzeige samt Strafe und Hausverbot bei DM
Zunächst einmal der allgemeine Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt bla, bla, bla
Also, zunächst einmal, das was deine Freundin gemacht hat, ist Diebstahl, strafbar gemäß § 242 StGB und somit strafbar.
Nun zu den Kameras: Wenn die Mitarbeiter auf die Kameras gucken und entdecken, dass deine Freundin etwas eingesteckt hat, wird das Band zur Polizei gehen und der Markt wird Strafanzeige erstatten.
Es ist hierbei völlig egal, ob die Filialleiterin deine oder ihre Mutter kennt. Sie ist von der Geschäftsführung des Marktes dazu angehalten, jeden Diebstahl zu melden.
Nun aber zu dem, was dich/ deine Freundin erwarten könnte:
Sie wird wegen Diebstahls vorgeladen und vernommen, natürlich braucht sie dabei nichts zu sagen, aber die Kameraaufnahmen würden Bände sprechen. Sie wird dann ein Strafverfahren wegen Diebstahls bekommen und wird je nach Menge der entwendeten Sachen und ob sie bereits vorher in Erscheinung getreten ist, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe (eher ungewöhnlich) oder einer Geldstrafe bekommen. Sollte das das erste mal sein, dass sie "erwischt" wird, kann, ich betone KANN, der Staatsanwalt das Verfahren auch einstellen.
Gegen dich könnte, KÖNNTE, wegen Beihilfe oder Strafvereitelung ermittelt werden. Beides ist aber recht unwahrscheinlich, da es nur eine Strafvereitelung wäre, wenn du sie gedeckt hättest, da die Verkäuferin aber nicht in ihre Tasche schauen wollte, sollte das vom Tisch sein. Bleibt noch die Sache mit der Beihilfe und die Frage ist: Wusstest du davon oder nicht? Du hast der Straftat auf jeden Fall nicht entgegengewirkt, aber du hast auch nicht aktiv geholfen. Am Ende ist das Auslegungssache der Staatsanwaltschaft, sollte es zu einem Verfahren kommen. Du kannst aber, solltest du befragt werden, sagen, dass du dazu keine Angaben machen müsstest (vgl. § 52 StPO). Darin steht, dass du dich nicht, ich meine NIEMALS!, selbst einer Straftat bezichtigen musst! Also, ich hoffe mal das beste für dich und dass deine Freundin, unabhängig davon, ob es "auffliegt" oder nicht, ihre Lektion gelernt hat.
Nein, aus der Sache wird wohl leider nichts mehr resultieren. Da habt ihr bedauerlicherweise mehr Schwein als Verstand gehabt.
Du hättest deine Freundin davon abhalten sollen!