Habe vor 3 Monaten ein Fahrzeug bestellt und verbindliche Bestellung unterschrieben. Das Fahrzeug ist noch immer nicht da. Ists möglich den Kauf zu stornieren?
Also die Bestellung erfolgte vor 3 Monaten. Leider hat der Händler auf der Bestellbestätigung keinen verbindlichen Liefertermin genannt. Vor 3 Wochen habe ich Ihm dann eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Er meinte daraufhin, das er das Fahrzeug bis dahin besorgt. Die Frist ist mitlerweile logischerweise abgelaufen, das Fahrzeug hab ich noch nicht. Kann ich den Kauf jetzt stornieren? Bitte nur antworten, wenn ihr denkt, die Frage zu 100% richtig beantworten zu können
7 Antworten
Bestellt ? das heißt es muss erst beim Händler vorhanden sein, das kann schon etwas dauern je nach Nachfrage und Ausstattung kann sich die Reguläre Lieferzeit auch verzögern. Als ich meinen Citroen C3 im Januar bestellt habe heiß es auch 9-12 Wochen und dann wurden es 12-14 Wochen weil Citroen nicht damit gerechnet hat das das neue Modell sich besser verkauft als erwatet, so dass sie nicht die Kapazitäten haben um die Termine von 9-12 Wochen einzuhalten.
Frag mal nach beim Händler ob er schon eine Fahrgestellnummer abrufen kann, das heißt dann in der Regel das das Auto bereits fertig ist und nur noch zum Händler geliefert werden muss (maximal 14 Tage) und dann wird es noch ausgepackt, vorbereitet und gewaschen was auch so 3 Tage dauern kann je nach dem wann es kommt und der Händler Zeit hat dies zu tuen, aber sobald er das Auto erhalten hat kannst du ihn eine Frist geben dir das Auto innerhalb von 14 Tage auszuhändigen weil dann ist der Händler für das Auto verantwortlich, davor sind es der Hersteller und die Transportfirma die das Auto vom Werk des Herstellers zum Händler bringt.
WILLST Du unbedingt stornieren oder könntest ggf auch noch warten?
Rechtlich gesehen kannst von dem Kaufvertrag zurücktreten. das kann natürlich auch unangenehme Folgen haben.
Andererseits könntest Dich ggf auch nochmals mit dem Verkäufer treffen und Dir einen verbindlichen Termin geben lassen. Kann ja theoretisch nicht mehr lange dauern.
Wenn mal wieder irgend ein Zulieferer streikt, (Bosch...) können die Autobauer machen was sie wollen. Keine Teile, kein Auto. Für den Verkäufer ist das "höhere Gewalt" Diese ist auch der Knackpunkt, für die oben genannten unangenehmen Folgen. (wie bereits oben erwähnt)
Handel doch noch eine kostenlose Übergabeinspektion.... aus. Da wird man Dir sicherlich entgegen kommen.
Das ist von Hersteller zu Hersteller (Marke, Händler...) unterschiedlich. und auch mit stark schwankenden Preisen.
Dann kommt noch die Überführung (Werk->Händler) mit dazu..... Da sind schnell mal 1000€ weg! sollte man aber im Angebot stehen haben. vor allen Dingen das klein gedruckte!!!
Ich habe den Verkäufer damit Konfrontiert das ich ihm eine Frist per email von 14 Tagen gesetzt habe die ja jetzt verstrichen ist. Daraufhin meinte er das das nicht rechtskräftig war und ich ihm eine Frist von 6 Wochen setzen müsste.
14 tage reichen da aus.
Wie gesagt, gibt es Dinge, auf die kein Verkäufer einen Einfluß hat. Du hast Dich ja für ein Auto entschieden, bei dem Dir, was weiß ich, Form, Farbe, Ausstattung, Motorisierung... gefallen hat.
Wenn Du jetzt vom Kauf zurück trittst und Dich für einen anderen Händler, marke... entscheidest, wartest wieder ein paar Monate.
Ich würde da erst mal versuchen, noch ein paar "Bonbons" heraus zu schlagen. Das rechtliche mal ganz außer Acht gelassen...
nein, nach verstreichen des unverbindlichen Liefertermins hat der Händler 6 Wochen Zeit, das Fahrzeug zu liefern. Bei einem verbindlichen Liefertermin ist die Frist 14 Tage.
Gab er Dir die Zusage schriftlich dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt dennoch erscheint ? aber in deinrem Schreiben (Ich hoffe Einschreiben per Rückantwort) nanntest Du ja selbst die Frist innerhalb 14 Tage.
Schreibe Ihm noch einmal, unter Umständen bist Du bereit, da das Fahrzeug schon im Lieferverzug ist, es nach dem Kaufvertrag zum X.X.201? nach der aufgeführten Ausstattung mit einem Preisabschlag von 15 % zu dem Betrag (ausrechnen) zu nehmen. Ansonsten ist der Vertrag aufgelöst.
Da ist der "A..." selbst daran Schuld wenn er unmögliche Zusagen macht.
Hat er denn einen unverbindlichen Liefertermin genannt? Erst wenn der verstrichen ist, kannst du ihn in Verzug setzen.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? 3 Monate sind bei einer Neuwagenbestellung normal und die Untergrenze der Lieferzeit, schneller geht kaum.
du musst nachweislich eine nagemssene frist setzen. verstreicht diese kannst du vom vertrag zurücktreten. du solltest dafür aber auch nachweise haben. bei sowas immer einen termin festhalten. immer "lieferung bis spätestens ....."
Hallo, was meinen sie mit "nachweislich" ist ein einfaches schreiben per email nicht ausreichend ? Er hat mir daraufhib jedenfalls geantwortet, das das Fahrzeug (im übrigen ein neues Quad) bis dahin definitiv ausgeliefert wird.
hat er denn auch per mail geantwortet? das würde dann reichen.
Die Übergabeinspektion kostet was ? also ich hab für meine bei Citroen nichts bezahlen müssen, nur den Zubehör Aufkleber den ich haben wollte musste ich bezahlen den sie dabei mit angebracht haben.