Habe Strafbefehl erhalten wegen "0,9 Gramm Methamphetamin" 1500€ 50Tagessätze. Es handelte sich aber um MDMA-Kristalle. Die meinen aber Crystal Meth oder?

9 Antworten

Nun, von prinzip her gehört MDMA ja auch zu den amphetaminen, und eben auch zu den methamphetaminen. Aber normalerweise wird in so einem strafbefehl auch von der droge gesprochen um die es sich eben handelt, in diesem fall also MDMA. Jetzt gibt es zwei möglichkeiten: fehler im strafbefehl - was ich eigentlich für unwahrscheinlich halte, da die ja die substanz untersuchen werden, sonst könnte man ja sagen da ist nur badesalz. Zweite möglichkeit wäre eben dass du von deinem dealer beschi*sen wurdest, und er dir meth statt emma berkauft hat. Wobei du das wahrscheinlich beim konsum gemerkt hättest - vorrausgesetzt du hast das shon konsumiert. Es wäre schon sinnvoll das anzufechten, aber dann mit anwalt - wobei es natürlich auch wieder verschwendetes geld wäre wenn du dann trotzdem verlierst...

tony5689  02.07.2015, 17:10

Naja crystal kann MDMA und auch speed sehr ähnlich sehen, da die ja alle auch in kristallform verkauft werden. Nur sehen MDMA kristalle meist reiner aus, während crystal eher grau, und speed fast schon gelblich ist - so jedenfalls meine erfahrung.

Hold3r 
Beitragsersteller
 02.07.2015, 12:26

Also probiert hatte ich es noch nicht. Hätte es wohl dann sicher gemerkt, aber diese Möglichkeit würde natürlich bestehen. Also werden diese Sachen tatsächlich untersucht? Also rein optisch sah es für mich wie MDMA aus, muss aber auch sagen das ich noch kein Crystal ausserhalb von Film und Fernsehen gesehen habe. Da es also sein kann das ich da was falsches erworben habe denke ich das die Chance das ich verliere doch zu hoch ist. Danke dir

Es ist egal... Trotz aller Ausführungen hier bist Du mit 50 Tagessätzen für Besitz von knapp 1g einer illegalen Droge - sofern es nicht Cannabis ist - relativ gut bedient. Egal, um welche Substanz es geht. Wenn Du dagegen vorgehst, wird es Dich vermutlich deutlich mehr kosten, als es Dir an Straferlass bringt. Es ist deshalb eher dazu raten, die Strafe anzunehmen.

Das Zeug wird wohl untersucht und analysiert worden sein, selbst mal überlegen, was man angestellt hat. Der Rat zu einem Anwalt zu gehen erscheint zunächst einmal nicht schlecht. Man sollte nur überlegen was am Ende dabei raus kommen wird. Kommt es am eine zu einer Verhandlung weil man den Strafbefehl nicht akzeptiert, kommen zur späteren Geldstrafe am Ende noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu. Ganz schnell hat man damit die Kosten für den Strafbefehl verdoppelt.

Hiku8  02.07.2015, 12:14

nicht einfach bezahlen

Hold3r 
Beitragsersteller
 02.07.2015, 12:20
@Hiku8

Mein Problem ist nunmal, kommt es dann zu einer Verhandlung und es spielt dann einfach keine Rolle ob es MDMA oder Crystal war und ich muss so oder so einen Monatslohn als Strafe zahlen kommen zusätzlich noch Gerichtskosten usw. dazu. Dann Bezahl ich doch lieber gleich diesen Schwachsinn.

brentano83  02.07.2015, 12:28
@Hiku8

Hiku8 einen schlechteren Rat kann man echt nicht geben! Es handelt sich hier um einen Strafbefehl mit Bußgeld bescheid. Wenn er auch nur eine Rate nicht bezahlt wird die Summe auf einmal fällig! Kann er diese nicht Zahlen steht ersatzweise Haft (Gefängnis) an!

Hold3r 
Beitragsersteller
 02.07.2015, 12:12

Ist das tatsächlich so ? Dass die direkt von jedem Zeug bei ne Menge unter einem Gramm ne Laboranalyse machen, kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen. Ich denke sie sind davon ausgegangen es ist Methamphetamin (Crystal) haben es gewogen und fertig. 

Ich will lediglich wissen ob es Sinn macht dagegen Einspruch zu erheben da es nunmal MDMA war und kein Crystal. Oder einfach bezahlen und feierabend.

Es wird - wenn Du Widerspruch erhebst - ein neuer Strafbefehl ausgestellt. Wenn Du Pech hast, fällt dieser höher aus als der vorherige.

Wenn Du über zu viel Geld verfügst, wiedersprich dem Strafbefehl und nimm Dir einen Anwalt, ansonsten zahl einfach.