Habe ich mich aufgrund des Schauens von Pornographischen Inhalten(mit Tieren) strafbar gemacht?
Liebe Community, heute habe ich eine Rechtsfrage! Vor ungefähr einer Stunde schickte mir mein Freund( er hat einen sehr gewöhnungsbedürftigen Humor) einen Link via Whatsapp. Ich dachte mir nichts dabei und öffnete ihn. Zusehen war ein Hund, welcher eine Frau widerlichst gef*ckt hat. Man konnte alles sehen! Geschockt von den Bildern die auf der Webseite abgebildet waren, warf ich mein Smartphone spontan auf das Bett. Nun die Frage: Habe ich mich gerade in irgendeiner Hinsicht strafbar gemacht, da ich einen Webseite mit Pornographischen Inhalten mit Tieren auf meinem Smartphone geöffnet habe?
4 Antworten
Seit 1969 ist Sex mit Tieren in Deutschland gesetzlich erlaubt. Das angucken solcher Videos, k.A. aber wenn man Schlussfolgert wohl auch.
Ok, mein “unnützes wissen“ Buch ist von Juni 13, das erklärt alles. Egal, jetzt bin ich ja schlauer.
Zoophilie kann nicht verboten sein, weil es eine Neigung ist.
Zoophilie =/= Sex mit Tieren.
Übrigens ist Sex mit Tieren nur verboten wenn dabei Zwang bzw. Gewalt ausgeübt wird. Siehe: http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=337774
Zwar ist der Besitz sowie die Verbreitung von solchem Material in Deutschland illegal, da du aber unwissentlich und unbeabsichtigt darauf zugegriffen hast, wird man dich nicht dafür belangen (können), zumal ja keinerlei Beweise vorliegen. Der Einzige, der sich strafbar machen könnte, ist dein Freund, der dir das Material weitergeleitet hat. Doch auch er wird wohl nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da es kaum nachzuverfolgen ist, wer wann welche Links versendet hat.
Danke für die Antwort! :)
Keine Ursache, freut mich, wenn ich helfen konnte :)
Leider ja.
Willst du auch wissen, ob das jetzt strafrechtlich verfolgt wird?
Ja, bitte....
§ 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften:
"Für den Tatbestand der Verbreitung gewalt- und tierpornographischer Schriften veranschlagt das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. "
Da wird aber eher dein Freund belangt, nicht du! Wenn er es mit Vorsatz gemacht hat (also gewusst hat was er da verbreitet), ist er dran!
Allerdings muss ihn erstmal jemand anzeigen. Dir als Empfänger passiert aber im Regelfall nichts. Ausser du konsumierst sowas andauernd und man kann es dir nachweisen. Dann kommst du in psychologische Behandlung. Also eher "Hilfe" statt "Strafe".
Danke für die Antwort! :)
Ich denke wenn du es löscht sollte es niemand merken wer sollte des klagen wenn es niemand weiß also würde ich es dir empfehlen es schnell zu löschen
Seit 13. Juli 2013 ist Zoophilie wieder verboten und als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro bedroht, siehe § 3 Satz 1 Nr. 13, § 18 Abs. 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetz. Für Darstellungen von Tierpornografie gilt nach wie vor § 184a StGB.