Habe ich das REcht auf einen Waschmaschinenanschluß im Keller?

12 Antworten

klar hast du das Recht, wenn es dir vorher zugesagt wurde. Die Frage ist, ob du das beweisen kannst....

Die Zusage der Maklerin hast Du vermutlich nicht schriftlich (sonst könntest Du vielleicht in irgendeiner Weise eine Haftung durchsetzen). Und einen Mietvertrag machst Du mit ihr ja auch nicht, sondern mit dem Vermieter. Was steht im Mietvertrag? Steht da überhaupt was über Waschmaschinen?

Sprich mit dem noch mal, wie Du das handhaben kannst. Vielleicht findet sich ja sonst in der Wohnung (Küche, Bad) noch ein Plätzchen für die Waschmaschine.

Naja erstens ist da die Marklerin die hat ewohl mist erzählt Zweitens wenn es eine Eigentümmerversammlung gibt sind es wohl eigentums wohnungen ??? Und du wohnst zur Miete oder wie?? Wenn das so ist bestimmt die Mehrheit was im Waschkeller steht und was nicht sogar die Fahrbe der Tür oder Briefkästen

In der Wohnung kann ich die Maschine nicht aufstellen. Weder in Bad noch Küche ist Platz dafür...

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Schnuffduff  05.04.2009, 13:40

Nee da würde ich meine Wäsche auch nicht drin waschen.Schau mal den Link vielleicht hilft der. http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Abstand.htm

Schnuffduff  05.04.2009, 13:44
@Schnuffduff

http://www.mieterbund.de/stichworte_zum_mietrecht.html

Vorschlag; extra Zähler, extra Wasseeruhr - und mit dem Hausverwalter oder jemandem aus der Mitmietergruppe holen zum Ablesen. Wir haben im Keller jetzt drei Anschüsse, der im Parterre läuft direkt über Wasseruhr undStromzähler im Parterre, die beiden anderen haben getrennte extra Zähler und Wasseruhren. Und bezahlen ihren eigenen Verbrauch. Diesen Vorschlag könntest Du auch den Mitmietern machen. Aber ob es Dein "Recht" ist? Vernünftige Vorschläge bringen einen meistens weiter!