Habe ich Anspruch auf Gehalt, wenn ich 3 Tage auf Probezeit gearbeitet hab?
Ich habe nach meinem Probetag meine Schicht zugeteilt bekommen bei Dominos Pizza und wurde wegen 10 Minuten Verspätung gekündigt. Davor hat der Leiter mir mitgeteilt, ich hätte zu langsam die Pizza geliefert. Der andere Leiter war am zweiten Tag zufriedener, da ich mich auf 30 Minuten Lieferzeit verbessert hab.
Darf er mich grundlos kündigen und lohnt es sich für 74, 38 €
Die Stunden belaufen sich auf 8 Stunden.
War das Probearbeiten oder Arbeiten mit Arbeitsvertrag?
Ich kann das von meinem Stand nicht urteilen.
Ich habe bislang kein papier unterschrieben.
Sie meinten, der eine tag war Probetag, die drei anderen normale Tage
4 Antworten
Hast du eine volle Schicht lang allein die Lieferungen übernommen? Also nicht nur mal ein paar einzelne Fahrten, eventuell auch in Begleitung, gemacht?
Wenn du richtig gearbeitet hast, also allein komplette Lieferungen erledigt über mehrere Stunden hinweg, dann steht dir nicht nur das Gehalt für diese Zeit zu. Da ist dann sogar ein Arbeitsvertrag zustandegekommen! Und sogar einer ohne Probezeit, da diese explizit vereinbart werden muss, was hier dann ja nicht der Fall war.
Auch können Arbeitsverträge mündlich zustandekommen. Zumindest das dürfte in diesem Fall ja gegeben sein, oder?
Somit ergibt sich daraus, dass du dort eigentlich weiter angestellt bist. Es bräuchte eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers und die Einhaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende - also zum 31.01.2021, um dieses Arbeitsverhältnis wieder zu lösen.
Das ist halt so ein klassischer Fehler, den viele Unternehmer machen, die nicht so sonderlich fit im Bereich Arbeitsrecht sind - Probetage als richtige Arbeitstage gestalten bzw. richtige Arbeitstage im Nachhinein zu Probetagen umdeklarieren oder auch davon ausgehen, dass Arbeitsverträge erst durch die Unterschrift auf Papier zustandekommen. Und damit kommen sie erstaunlich oft durch, weil leider auch viele Arbeitnehmer ihre Rechte nicht vollumfänglich kennen...
Allerdings könntest du jetzt natürlich die obenstehende Argumentation sehr gut nutzen, um zumindest die 80 Euro für die gearbeiteten Tage noch zu bekommen. So quasi als Entgegenkommen von dir - du bist bereit, den eigentlich vorhandenen Arbeitsvertrag zu "vergessen", wenn sie dir dafür zumindest das bezahlen, was du geleistet hast ;).
Ich rate dir nicht zu rechtlichen Schritten! Du sollst diese Argumentation nur nutzen, um deine 80 Euro zu bekommen - mehr nicht. Alles andere kostet nur Zeit, Nerven und vielleicht sogar Geld, wenn du vor Gericht - und dort würde das höchstwahrscheinlich enden - doch noch verlieren solltest.
Der Fillialleiter hat bei unserer Diskussion leider schon abgesagt für das Gehalt.
Ich denke mal, es lohnt sich gar nicht mehr?
Ich hab dir sehr gute Argumente geliefert, die du für ein erneutes Gespräch nutzen könntest und mit denen es sehr wahrscheinlich ist, dass er einlenkt, weil du eben in diesem Fall echt am längeren Hebel sitzt. Mach daraus, was du für richtig hältst. Wer Pizza liefern kann, hat in der Regel einen Führerschein, ist somit volljähig und kann und muss solche Entscheidungen somit selbst treffen :).
grundsätzlich gilt "Keine Leistung ohne Gegenleistung"
Aber du wirst wohl zu Recht, darauf hingewiesen werden, dass du das vorher hättest vereinbaren müssen.
dass du das vorher hättest vereinbaren müssen
Nein.
Der Anspruch auf Bezahlung ist nicht von einer entsprechenden Vereinbarung abhängig.
Er besteht selbst dann, wenn er vertraglich ausgeschlossen wurde.
Ich habe meinem anderen Schichtleiter bzw. dem Co-Chef zur kenntnis gemacht, dass ich mich mit den zeiten verbessern werde während der andere schon meine Kündigung gedroht hat. Verspätung ist nicht schön und passiert bei jedem.
Findest du es hat für 74 Euro einen Sinn sich rechtlich zu informieren?
Lg
Also ist sehr schwer das zu beweisen, aus deiner Situation gesehen her...
Such dir einen neuen Job und achte auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Wegen nicht mal 80€ würde ich das persönlich abhaken und aus dem Fehler für die Zukunft lernen, man lernt im Leben immer dazu.
Wenn es Probearbeiten war, ist es normal kein Gehalt zu bekommen.
du wurdest auch nicht gekündigt, sondern hast den Job nicht bekommen.
wenn es allerdings einen Anstellungsvertrag gibt und du in der Probezeit entlassen wurdest, dann steht dir das Geld zu.
Es ist kein Probearbeiten mehr, wenn man nach Arbeitsanweisungen arbeitet. Dann hat man auch Anspruch auf Lohn. Und wie HappyMe1984 in der Antwort beschrieben hat, ist sogar ein mündlicher Abeitsvertrag zustande gekommen, der eigentlich auch nicht so einfach fristlos geküdigt werden dürfte.
Mir wurde nur per Mail & mündlich die Zulassung zum Job erteilt. Ich habe alle Formularien d.h. Gesundheitszeugnis, Lebenslauf und Co. abgegeben aber kein Papier unterschrieben. Heißt das, dass die drei Tage auch Probearbeit heißen (auch wenn er meinte nur der eine tag war Probearbeit?)?
Da fehlt m.E. die Grundlage für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages. Wurde dir irgendwann mitgeteilt, dass du den Job hast, wenn du möchtest?
Yup. Mir wurde das am Ende letzter Woche mitgeteilt (ich hatte nirgendwo eine Unterschrift) per Mail/WhatsApp.
Diesen Montag habe ich angefangen
Dann könntest du drauf pochen, aber rechtliche Schritte würden sich bei dem Bertrag nicht wirklich.
Das habe ich mir bei diesem Betrag auch gedacht. Ab welchem Betrag würde es dir deiner Meinung nach lohnen und wie viel kosten rechtliche Schritte? Weißt du das?
Das solltest du dann mit nem Anwalt klären. Du kannst ein kostenloses erstgespräch machen.
Lohnt sich das dann?
das sagt dir der anwalt dann
Du kannst ein kostenloses erstgespräch machen.
Wie kommst Du denn zu dieser "merkwürdigen" Behauptung.
Gibt es beim Bäcker das erste Brötchen auch kostenlos?
hab ich schon mehrfach getan, um zu eruieren, ob es sich lohnt. war das der fall, bin ich zu nem anderen anwalt und hab den beauftragt.
Dann war das kein Erstgespräch,sondern nur eine Nachfrage nach den Kosten bei einer Msndatserteilung.
Bei einem Erstgespräch werden die Einzelheiten (und Aussichten) eines Falls besprochen - und das kostet natürlich. "Kostenlos" ist Anwälten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG auch überhaupt nicht erlaubt.
Übrigens: Hier ist selbstverständlich ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen; das gilt um so mehr, als der Fragesteller "Papiere" einreichen musste!
"Da fehlt m.E. die Grundlage für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages."
Da lese ich in der Frage: "...nach meinem Probetag meine Schicht zugeteilt bekommen..."
Das klingt mir aber sehr nach Zustandekommen eines mündlichen Arbeitsvertrags. Erst recht, wenn die Unterlagen angefordert wurden. Zeugen sind die Kunden, die eine Pizza bekommen haben.
Vielen Dank!
Ich habe leider nicht formell unterschrieben sondern per Mail und WhatsApp eine Bestätigung für die Aufnahme erhalten!
Ich weiß noch nicht, ob es sich für die ,,80 Euro" lohnt rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Denkzettel wäre aber meines Erachtens gerne sinnvoll.
Folgendes: Ich habe vor zwei Wochen ein Probetag mit Begleitung absolviert
und Montag 3,5 Stunden gearbeitet und Dienstag 4,5 Stunden.
heute wären das 4,3 Stunden, wenn ich nicht gekündigt wurde.
Ab wann lohnt es sich deines Erachtens?
Lg