Ich habe meine Aussage bei der Polizei nicht unterschrieben, was passiert jetzt?

6 Antworten

Deine Aussage ist der Wahrheitspflicht unterworfen. Wenn der Polizist Dir Lügen unterstellt hat, dann war es richtig, dass Du das Polizei- Protokoll nicht unterschriebst.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind keine Stellen, die eine eidliche Vernehmung vornehmen dürfen. Es besteht daher die Gefahr, dass Du eine uneidlich falsche Aussage machst, und die ist strafbar..

Abwarten, was jetzt folgt. Nimm Dir doch einen Rechtsanwalt.

Havenari  11.08.2016, 15:23

"Polizei und Staatsanwaltschaft sind keine Stellen, die eine eidliche Vernehmung vornehmen dürfen."

So weit, so gut...

"Es besteht daher die Gefahr, dass Du eine uneidlich falsche Aussage machst"

Wie kommst du darauf?

Nunuhueper  11.08.2016, 15:41
@Havenari

Der Polizist sieht das so. Und dem wird meist recht gegeben. 

In meiner Verwandtschaft konnte ich das mal erleben. Der Zeuge wurde als nicht glaubwürdig angesehen und deshalb wegen seiner uneidlichen Aussage  verurteilt (30 Tagessätze zu 25 Euro).

Eigentlich war es eine Bagatelle, es ging um die Anschnallpflicht, der Polizist sah nicht den Gurt.

Deine Aussage hast du gemacht, ob du sie unterschrieben hast ist ne andere Sache. Der Polizist schreibt unter die Vernehmung "Unterschrift verweigert, Aussage wurde wie niedergeschrieben gemacht" und lässt einen zweiten auch unterschreiben. Damit steht das was du gesagt hast. Der StA und der Richter werden es verwerten.

Nach der Vorladung bei der Polizei passiert erst mal gar nichts, wobei natürlich interessant wäre, wie der Polizist darauf kommt, du würdest Lügen erzählen. Das sagt der doch nicht einfach nur so. Könnte es sein, dass es Differenzen zwischen anderen Aussagen bzw. erhobenen Beweisen und deiner Aussage gibt?

Interessant wird die Sache dann, wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird und du vorgeladen wirst. Dann bist du verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen.

wie mein VorKommentator bereits schrieb:

es passiert nix, du bist nicht verpflichtet iwas zu unterschreiben :D

du musst nur die Angaben machen, die auf deinem Perso stehen, mehr nicht.

Autonomia  11.08.2016, 12:17

was ich noch schreiben wollte:

Die Cops sollen mal nicht so herummackern ;)

Du kannst aufjedenfall jede Aussage verweigern VOR DEN COPS.

vor dem Staatsanwalt und Gericht nicht.

Aber wegen der Erzwingung einer Aussage, wegen sowas schalten die keinen Staatsanwalt ein :D

der Kasper wollte nur bluffen. Machen die gern leider...

Evtl
wirst du jetzt als Zeuge geladen. Vor Gericht musst du leider eine Aussage machen (meines Wissens), kannst aber im Zweifelsfall sagen, du hast es nicht wirklich gesehen oder vergessen.

Alles was von Polizei kommt, also Vorladung zu einer Aussage, kannst du ignorieren.
Da kannst du auch jede Aussage verweigern, bis auf deine PersoDaten.

Alles was von Staatsanwaltschaft und Gericht kommt, bist du leider verpflichtet.

Interesierter  11.08.2016, 12:21
@Autonomia

Ist alles richtig, nur auf eine Sache möchte ich dich aufmerksam machen:

Zeugen sind oftmals wichtig, um die Wahrheit zu erkennen. Wer solche Tipps gibt, der darf sich nicht beschweren, wenn er selbst mal in eine Sache verwickelt ist und der Zeuge, der ihn entlasten könnte, hat dann plötzlich Gedächtnisschwund.

Der Staatsanwalt dürfte kaum was dagegen machen können, aber moralisch ist das allerunterstes Niveau!

Bitterkraut  11.08.2016, 14:00
@Interesierter

Das ganze geringschätzige pupertäre Getue geht nur solang, bis man selber mal einen Zeugen braucht.

Nichts passiert. Allerdings frage ich mich, was dich daran hindert, eine ordentliche Zeugenaussage zu machen. Vor Gericht wirst du das auch müssen, warum dann nicht gleich?

Autonomia  11.08.2016, 12:18

weil man sich von der Polizei nicht herumschicken lassen muss, zum Beispiel. Wenn man keine Lust hat, hat man keine Lust und wie du schon sagst, kann er ja dann bei Gericht machen. Er wird seine Gründe haben.

Bitterkraut  11.08.2016, 13:55
@Autonomia

Vor Gericht ist es keine Kann-Sache. Da ist es ein Muss. Eine Zeugenaussage ist Bürgerpflicht. Nix, was man nsich aussuchen kann. Und mit rumschicken lassen hat das gar nichts zu tun.

Stell dir vor, dur wirst überfallen, es gibt einen Zeugen, der deine Glaubwürdigkeit bestätigen kann und der hat keine Lust und deshalb wird dir nicht geglaubt... Oder du wirst einer Straftat beschuldigt, es gibt einen Alibizeugen, aber der will sich nicht rumschicken lassen und du wirst deshalb unschldig verurteilt. Oder jemadn fahrt dir ins Auto, aber der Zeuge hat keine Lust und will sich nicht rumschicken lassen und du bleibst deshalb auf deinen Kosten sitzen.

eine Zeugenaussage ist nix, was man nach Belieben machen kann. Und lügen sollte man besser auch nicht.