gute Gründe für das alleinige sorgerecht
Hi Leute :) Also ich glaube die Überschrift sagt schon alles. Ich suche gute Gründe um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Hat jemand von euch schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht oder hat Ahnung davon? Hoffe um gute Antworten. LG :)
10 Antworten
Sexueller Mißbrauch Mißhandlung
Nur wenn er über Jahre hinweg wichtige Unterschriften z.B. für den Schulwechsel, Personalausweis u.ä. wäre da sonst noch was zu machen.
Du brauchst seine Einwilligung nur bei:
Personalausweis/Pass Religionszugehörigkeit
Schulwechsel bzw. -anfang
Kontoeröffnungen
Umzügen (aber nicht die innerhalb einer Stadt/Kreis)
OPs außer Not-OP Psychotherapien u.ä.
Aber - ich lese gerade Deine andere Frage. Ich habe Dir bereits geantwortet :
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
§ 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.
Es kann nur einen guten Grund für das alleinige Sorgerecht geben und das ist das Wohl des Kindes. Bist du sicher, dass das andere Elternteil dem Kind schadet? Und gehe in dich. Der Grund darf nicht sein, dass du ein Problem mit dem Ex-Partner hast. Es geht dabei nur um das Kind. Wenn es irgend geht, sollte es immer beide Elternteile haben dürfen.
Ich habe sehr lange darüber nachgedacht (über Monate). Und ich glaube es wäre das beste da von seinem Vater nur Enttäuschungen kommen werden, das möchte ich dem Kind nicht antun. Selbst, wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte dürfte der Vater trotzdem kommen und sein Sohn besuchen so ist es nicht. Sogar SEINE Freunde finden, hab ich durch Zufall erfahren, dass er nicht so ein toller Vater ist wie er immer macht. Sogar sie finden, dass er alles viel zu locker sieht und keine Verantwortung für ihn trägt. Da ist es schwer dein 8 monate altes Kind ihm anzuvertrauen.
wenn ich da deine anderen fragen sehe wird es beim gemeinsamen sorgerecht bleiben. der vater kümmert sich um das kind, wenn auch nicht oft. selbst das wäre für ein gemeinsames sorgerecht nicht notwendig. eine namensänderung des kindes auf deinen namen geht nicht mehr. das geht nur drei monate nach sorgerechtserklärung und wenn beide elternteile einverstanden sind. sinnvoll wäre für euch beide als eltern wohl eine beratung beim jugendamt um zu klären was ihr gemiensam entscheiden müsst und was jeder allein entscheiden kann.
Also um ehrlich zu sein, wenn du schon nach Gruenden suchen musst, dann kann es ja wohl eher keinen wirklichen Grund geben, dir das alleinige Sorgerecht zu geben, denn dann wuerdest du die Gruende genau kennen.
Ein Grund waere, der Vater hat und moechte keinerlei Kontakt zum Kind haben, ist nicht erreichbar (ggf. sogar im Ausland oder wohnt weit weg) oder vom Vater geht eine Gefahr fuer das Kind aus (Brutalitaet, Sucht). Aber das muessen alles Haertefaelle sein.
Eine gute Mutter goennt dem Vater und dem Kind auch den Umgang miteinander, weil es wichtig fuer das Kind ist. Und das sollte eine Mutter ihrem Kind niemals absichtlich wegnehmen wollen, nur weil sie vielleicht einen Hass auf ihn hat und ihn damit bestrafen will. Das sollte dir klar sein.
Wir kennen deine Situation ja nicht, da du es ja auch vermieden hast, sie in der Frage auch nur annaehernd darlegen zu wollen. Aber auch wenn man die Verhaeltnisse des Vaters nun fuer nicht gut haelt, heisst das noch lange nicht, dass er dem Kind schadet und der Umgang nicht gut fuer das Kind ist. Das erweist sich erst spaeter ggf. Fuer ein Kind ist es einfach wichtig, Zeit mit dem Vater verbringen zu koennen. Dabei muss nicht immer alles so perfekt sein, wie die Mutter es gerne wuenscht, ganz im Gegenteil, oft tut die etwas andere Erziehungsart dem Kind sogar gut.
Und ansonsten, wenn es wirklich extreme Gruende sein sollten, dann kannst du die dem Gericht oder Jugendamt vorlegen und dann werden die sich ja selbst ein Bild machen koennen. Aber im Internet nach falschen Gruenden und damit Luegen zu suchen, um dem Vater was unterstellen zu koennen, das ist auf alle Faelle der falsche Weg.
Also liebe Leute ich mach das nicht aus egoistischen gründen aber gut dass ihr alle so über mich und meine Situation Bescheid wisst erstmal danke dafür ;) Ich mach das nicht weil ich ein hass auf den Kindesvater habe sondern weil mir das Wohlergehen meines kindes wichtig ist! Ich möchte eben nicht dass er in einem asozialen Umfeld mit asozialen Leuten ist. (Nur einer der vielen Gründe von denen ihr nix wisst) Denk mal als Mutter könnte man das verstehen !? Ich bin ja diejenige die ständig versucht normal über alles zu reden Lösungen zu finden und Kompromisse zu schließen, weil ich nicht vors Gericht will. Zumal kennt ihr den Kindesvater nicht. Ihr wisst nicht wie er ist und wie er sich verhält. Ihr sagt selber es geht um das wohl des kindes und genau das steht bei IHM nicht im Vordergrund! Also danke nochmal für eure antworten die übrigens ziemlich zickig rüber kamen und wahrscheinlich nur deshalb geschrieben wurden um einen runter zu ziehen obwohl ich nur nach Hilfe gefragt habe.
sehe das genau woe Angelus 2012.
Du hast Recht, giinyweeny, wir kennen deine Gruende nicht, warum du Bedenken hast, das wolltest du ja auch nicht mit uns teilen bei deiner Frage. Aber was wir wissen, ist, dass du nach Gruenden suchst, die Dir helfen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Also scheinen deine echten Gruende ja wohl nicht ausreichend zu sein, dem Vater das Sorgerecht entziehen zu lassen.
Und im Vorfeld der Schwangerschaft, da fandest du die assoziale Schicht, aus der der Kindsvater kommt, wohl gar nicht so schlimm, sonst waerst du doch nicht mit ihm zusammen gekommen, oder?
Willst du dem Kindsvater also auch noch den Umgang verweigern, nur weil er deiner Meinung nach aus einer nicht ansprechenden "Schicht" kommt (asozial, was ist das überhaupt?!). Wird ja immer besser.
Der Kindsvater hat UmgangsRECHT, selbst wenn du die alleinige Sorge bekämest, und wie (und mit wem!) er den Umgang gestaltet, entscheidet er alleine, solange er das Kindswohl nicht gefährdet. Und dazu reicht es nicht aus, dass da Leute sind, die vielleicht keine so feine Ausdrucksweise haben.
Ich bin übrigens Pflegemutter, und mein Sohn kommt sicherlich aus einem Umfeld, dass du als "asozial" bezeichnest.. niemals käme ich auf die Idee, einem der beiden Betroffenen den Umgang zu verweigern.