Grunderwerbsteuer Meck/Pom, wer informiert das Finanzamt?
Grundstück gekauft in 2016 von privat X, Notar informiert das Finanzamt, Gest. ist bezahlt.
Haus gekauft in 2017 von Firma Y, kein Kredit aufgenommen. Haus steht auf besagtem Grundstück. Sollte nun noch Gest. anfallen?? Wer informiert das Finanzamt über den Hauskauf? Oder ist das nicht notwendig?
3 Antworten
Die Grunderwerbsteuer hast du für das Grundstück bereits bezahlt.
Man möge mich berichtigen, aber meines Wissens fällt für das Haus selbst ( egal ob gebaut oder Fertighaus) keine Grunderwerbsteuer an. (Ausnahme Grundstückskauf von Bauträger o.ä)
Es geht jetzt um die Bestimmung des Einheitswertes für die Grundsteuer. Hier erkundigst du dich am Besten bei deiner Gemeinde, (Bauamt)
nachdem was ich gelesen habe, interpretiere ich es so: Grunderwerbsteuer bezieht sich auf Grundstücke.
Die Fälle, die ich gefunden habe in denen das noch nicht vorhandene Haus mitgerechnet wurde, sind Kaufverträge mit Bauträgern in denen im Grundstückskauf eine Gegenleistung in Form „Bau mir das Haus“ bereits gleichzeitig beurkundet wurde, bzw, deren Kaufvertrag bereits eine Bedingung für den Käufer enthält „ zu bebauen bis... . Dann schätzt aber das FA das Haus und zu bezahlst gleich die Steuer Kaufpreis Grundstück plus geschätzte Baukosten.
Hier ist ziemlich gut erklärt:
Bevor nach einem Grundstückskauf das Grundstück im Grundbuch auf den Erwerber eingetragen wird, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erforderlich.
Und die erteilt das Finanzamt erst, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt worden ist.
Grunderwerbsteuer und Grundsteuer sind zwei Pferde . Da meldet sich die Kommune .
Danke, hätte ich auch gedacht, daß für das Haus keine Grunderwerbsteuer anfällt. Es handelt sich um 2 von einander unabhängige Verträge, das Haus wurde später errichtet.
Später- wie viel Zeit muß eigentlich vergehen zwischen Grundstückskauf und Hauskauf?