Hallo!
Ich brauche Euren Rat:
Mein Schwiegervater hat sich bei OBI ein E-Bike gekauft, im Laden.
Mitgenommen, hat das Lenkrad mit mir fest gemacht, und wollte los fahren. Nun kommt es:
Die Gangschaltung ist defekt: Das Bike springt in keinen Gang runter oder hoch. Es "rasselt" nur.
OBI angerufen: Sie müssen sich direkt beim Hersteller melden.
Er bekam die Nummer, Name und Anschrift.
Termin gemacht. Mein Schwiegervater soll / musste nun Eigenständig das Bike von A nach B fahren.
Heute Vormittag kam der Anruf: Die Gangschaltung ist kaputt, es müssten die Ersatzteile erst bestellt und dann repariert werden. (Auf Kosten vom Hersteller).
Er fuhr dann mit dem kaputten Bike und der Rechnung, hat alles geklärt, und OBI soll sich bitte beim Hersteller melden was Sache ist. Und Er möchte es logischerweiße zurück geben.
OBI: Nein, tut mir Leid. Rücknahme im Markt nicht möglich, das wäre nur gegangen wenn man Online bestellt hätte.
Wenn dann nur aus Kulanz, und da der Hersteller da bereits rum geschraubt hat und dieses repariert, ist eine Rücknahme nicht möglich.
Kauf war letzte Woche.
Es ist kaum zu fassen:
Hat OBI da Recht ? Oder gibt es irgendwelche Gesetze ?
Schließlich reden wir hier von 2499€. Ein Bike was von vorne rein defekt war und mein Schwiegervater jetzt die Fahrtkosten und Fahrerei hat.
Danke!