Bilanz für eine kleine 1-Mann-GmbH

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My Hammer hat leider keinen Zweck. Buchführung könnte man im Nachhinein "stricken", aber Du brauchst auf jeden Fall einen Steuerberater für den Stempel. Der ist an die Steuerberatergebührenordnung gebunden. Die richtet sich nach dem Gegenstandswert (bei Bilanz glaub ich nach der Bilanzsumme), auch wenn es einen von- bis -Spielraum gibt. Die Buchführung würde ich mir eventuell von einem Buchführungsservice machen lassen, wenn derjenige kompetent ist (es gibt viele schwarze Schafe - weiß ich aus meiner Praxis). Kann ich helfen? Bin Steuerfachwirtin, mache nebenbei Buchführungsservice...

EnnoBecker  27.10.2009, 17:32

...also, allerdings kann ein Buchführungsservice keinen Jahresabschluss erstellen und keine Steuererklärungen anfertigen. Das sind Vorbehaltsaufgaben. Da bedeutet, nur Berufsträger sind hierzu befugt.

Betty24 
Beitragsersteller
 08.11.2009, 20:39
@EnnoBecker

wieso, der Geschäftsführer muss doch keinen Steuerberater beauftragen, sondern könnte sowas doch sicher auch selbst erstellen?

EnnoBecker  08.11.2009, 21:02
@Betty24

Das ist richtig. Es geht um Hilfeleistungen in Steuersachen. Der GF kann es selber machen. Aber er kann keine Steuerfachwirtin damit beauftragen. Und eine Steuerfachwirtin, die noch Beraterin werden will, wird das auch nicht annehmen.

Meinst Du Gewinn oder Umsatz 1.000 Euro? Bei der Summe brauchst Du beide nicht. Eine EXCEL Tabelle reicht und das kannst Du auch.

Betty24 
Beitragsersteller
 21.10.2009, 00:34

meinte Gewinn.

Das Finanzamt meint, eine GmbH ist wohl immer verpflichtet, selbst bei Verlusten. :-(

Also ein Jahresabschluss muß auf jeden Fall erstellt werden, da eine GmbH ein Vollkfm ist. Und dazu gehört der Anhang auch noch dazu...