Gilt ein Hausverbot im Bahnhof auch für durchfahrende Züge?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Hausverbot in einem Bahnhof ist rechtlich nicht mit einem HV z.B. in einem Kaufhaus zu vergleichen.

Wenn du ein HV für einen Bahnhof hast darfst du trotzdem den Bahnhof zum Zweck eine Fahrt anzutreten betreten und dich direkt zu dem Zug begeben sowie den Bahnhof bei Ankunft auch wieder ohne Aufenthalt verlassen.

TheGrow  13.09.2016, 21:19

Deine Antwort ist bisher die einzig zutreffende Antwort hier. DH

Zwergi2198 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 21:45

Vielen Dank. Das wusste ich nicht dass man mit Hausverbot sogar das Gelände betreten darf wenn man mit dem Zug reisen will. Ich dachte man wird sofort vom Gelände verjagt und bekommt sofort eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs sobald man auch nur einen Fuß auf das Gelände setzt.

TheGrow  13.09.2016, 21:54
@Zwergi2198

Das Hausverbot in den Gebäuden der öffentlichen Verkehrsbetriebe bezieht sich nur auf das Verweilen in den vom Hausverbot betreffenden Gebäude, nicht aber auf ein durchqueren der Gebäude um ein Verkehrsmittel zu erreichen.

Aber Achtung, es ist nicht zulässig bei einen bestehenden Hausverbot auf dem Weg zum Verkehrsmittel mal eben kurz in ein im Gebäude befindliches Geschäft reinzuspringen um sich was zu kaufen.

Ausnahme ist natürlich, wenn der Kauf mit dem Erwerb der benötigten Fahrkarte in direkten Zusammenhang steht.  

ES1956  13.09.2016, 21:58
@Zwergi2198

Wenn man überlegt wie viele HV an einem großen Bahnhof ausgesprochen werden und dass die dann meist 1 - 2 Jahre gelten ist es in der Praxis so dass du zufällig an einen Mitarbeiter kommen musst der dich erkennt, solange du nicht auffällst wird sich keiner darum kümmern ob du ein HV hast. 

Wenn der Typ aus der Sendung nach 5 Monaten gewaschen und gekämmt einen Kaffee trinkt wird kaum einem sein HV einfallen. Das kommt aber zum tragen wenn er nochmal unangenehm auffällt, dann kommt ein Hausfriedensbruch dazu.

The Grow hat die rechtliche Lage absolut richtig dargestellt.

Das kann muss aber nicht Hausfriedensbruch sein, richtig an sich betrittst du den Bahnsteig nicht bist aber je nachdem wie es die DB in ihrer Hausordnung hat kannst du deshalb angezeigt werdem