Gilt auf waldwegen auch die straßenverkehrsordnung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

warum sollte auf dem Waldweg nicht die StVO gelten? Nur wenn der Weg abgesperrt ist, gilt eventuell nicht die StVO, allerdings darf man auf den meisten dieser Wege eh nicht fahren. Das muß man aber in der passenden Verordnung nachschauen (Grünflächenverordnung zB, Länder und Gemeindesache...). Pfützen und Schlaglöchern darf man aber immer ausweichen...

catzocken  26.10.2010, 21:00

Langsam: es gibt den öffentlich, rechtlichen Verkehrsraum. Dies sind alle Straßen, Wege und Plätze, die durch wegerechtliche Widmung zur Benutzung durch den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind (wohl kein Problem). Außerdem gibt es noch den faktisch, öffentlichen Verkehrsraum. Hier kommt es auf die tatsächliche Nutzung durch Jedermann an, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse. Dazu muß man nun betrachten, was du unter "Waldweg" meinst? Im Grundsatz kann man sagen, daß "normale" Waldwege ( von der Gemeinde für Radfahrer, Fußgänger oder Reiter angelegt) faktisch öffentlicher Verkehrsraum ist und somit die StVO analog anzuwenden ist!!!

Es gibt kein Rechtsfahrgebot im Wald,

Aber sollte dir jemand entgegen kommen solltest du ihn nach rechts ausweichen.

Das ist die logischste Art auszuweichen, die man von dem jeweils anderen erwarten kann.

Da ein Waldweg keine öffentliche Straße ist, gilt auch die StVo nicht (außer es ist dementsprechend gekennzeichnet). Es ist also gegenseitige Rücksichtnahme gefordert d.h. als Fahrradfahrer würde ich "down-hill" nicht mit 50 km/h um die Kurve fahren. Wenn da Uschi mit Fiffi unterwegs ist, hast Du n wirkliches Problem. Insofern würd ich mich an der StVo orientieren (rechts vor links, Rücksicht auf Fußgänger...)

ThomBer  07.06.2013, 09:00

ja ja ist schon alt hier, ich weiß, aber ich möchte dennoch anmerken, dass die gültigkeit der StVO für eine "Straße" nicht davon abhängig ist, ob dort ein schild steht oder nicht!

wenn dort die StVO nicht gilt, dann ändert ein schild mit verweis auf die StVO daran auch nichts!

wenn es nicht gekennzeichnet ist dann nicht