Gilt auf Feld- und Waldwegen die StvO, sodass auch hier nur StvZO-konforme Beleuchtungseinrichtungen verwendet werden dürfen, andernfalls wäre es strafbar?

5 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass die StVO auch auf Feldwegen gilt, immerhin ist das ebenfalls öffentlicher Verkehrsraum.

Ich bin allerdings schon seit 20 Jahren mit nicht-StVO-konformer Beleuchtung auf Wald- und Feldwegen unterwegs, und es hat sich noch niemand daran gestört. Einschließlich der Polizeistreifen, an denen man innerorts mal vorbei fährt.

Ich finde es schlichtweg sicherer, wenn die Beleuchtung so weit reicht, wie man gucken können muss. Bei 30km/h ists nicht so prickelnd, wenn man einen tief hängenden Ast erst 10m vor sich sieht (wenn überhaupt, StVO-konforme Beleuchtung darf ja nicht nach oben leuchten). Wenn die StVO keine Lampen erlaubt, mit denen man so etwas sieht, muss ich eben mit nicht-konformen Lampen fahren, um nicht aus dem Nichts vom Fahrrad gefegt zu werden.

Und sage mir bitte nicht, ich soll bei Tageslicht fahren. Im Winter gehe ich im Dunkeln zur Arbeit und komme im Dunkeln wieder heim. Danach möchte schon noch meine 2-3h fahren.

Das Argument mit "Löcher in den Wald brennen" lasse ich nicht so stehen. Die Lichtstärke der "guten Chinalampen" ist doch eher geringer, als die eines Autoscheinwerfers. Und Auto fahrenden Förstern begegnet man doch recht häufig.

Sofern die Feld- und Waldwege durch Schranken und Zäune eingefriedet, und somit vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sind, dann ja. Das sind aber die allerwenigsten. Kann man sie direkt nutzen, ohne eine solche Absperrung zu überwinden, zählen sie zum tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn sie Privatbesitz sind. Das gilt für jeden anderen Ort auch, der Privateigentum ist, aber ohne Einschränkungen von jedermann genutzt werden kann (z.B. Parkplätze der Discounter u.ä.)

Viele Wälder gehören Privatleuten, manche dem Land oder Landkreis wo sie sind. Alle haben meistens die Auflage, dass man Spaziergänger "reinlassen" muss und dementsprechend auch sichere Wege anbietet und Schilder aufstellt.

Auf Privatgelände (mit Erlaubnis) darfst du fahren wie du willst. Im Wald wohl aber eher selten mit Motorbetriebenen Fahrzeugen. Man muss auch aufpassen, nichts kaputt zu machen.

Was ist aber so toll daran ohne Beleuchtung zu fahren? Man muss ja auch noch auf öffentlichen Straßen wieder aus dem Wald heraus. Packen alle immer das Fahrrad auf oder in ein Auto oder Anhänger und fahren dann wieder weg?

Wenn man mit dem gleichen Rad auf der Straße hin oder zurück fährt ist es dumm keine beleuchtung zu haben. Es ist ja aber keine Straftat. Gesehen werden sollte man trotzdem

Fragikowski 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 10:02

Es geht nicht um keinen Beleuchtung, sondern um Beleuchtung die a) absolut nicht StvZo-konform ist und b) durch massive Blendwirkung auf der Strasse als gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr eingestüfte würde.

Davidtheanswer  10.02.2019, 10:08
@Fragikowski

Dann muss man das dabei schreiben... ;-) Viele Wanderer die irgendwie Bushcraftmässig unterwegs sind, haben auch heftige Lichtkanaonen dabei die man sonst in der Stadt besser nicht benutzen sollte weil es schon fast Laser sind... Aber wenn man da Rad fahren darf, guckt wohl keiner nach, ob die Lampe zu hell ist oder?

§ 67 StVZO bezieht sich ausdrücklich auf Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr.

Ob ein Feld- oder Waldweg zum öffentlichen Verkehrsraum gehört oder nicht, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Fragikowski 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 09:18

OK aber auch dort trifft mich doch eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht?

RobertLiebling  10.02.2019, 10:05
@Fragikowski

Die Verkehrssicherungspflicht trifft allenfalls den Grundstückseigentümer.

Es wäre nicht strafbar, schlimmstenfalls ordnungswidrig. Fahrräder werden aber toleriert, egal, wie sie ausgerüstet sind.