Gibt es Zuschläge als Aushilfe ab 18:30 Uhr im Einzelhandel "Marktkauf"?
Hallo, ich arbeite seit letztem Jahr als Aushilfe an der Kasse im Einzelhandel "Marktkauf" in Nürnberg. Mir werden 8,75 €/ Stunde bezahlt, womit ich auch wirklich sehr zufrieden bin. Größtenteils arbeite ich am Samstag und dann so gut wie immer von 10 - 20 Uhr, was wirklich sehr anstrengend ist, da oft sehr viel los ist. Insgesamt ist es so geplant, dass ich im Monat 38 Stunden arbeite, wodurch ich auf 333 €/ Monat komme. Nun ist meine Frage zum einen, ob ich, da ich noch nicht volljährig bin, überhaupt solange arbeiten darf und zum anderen, ob ich für einen 10 Stunden Tag nicht eigentlich auch Zuschläge bekommen müsste? Auf meinem Zettel mit den Arbeitszeiten steht zwar ein Zuschlag von 75 € drauf, jedoch bekomme ich trotzdem nur 333 € ausbezahlt. Ich würde mich sehr über ein paar Antworten freuen! :) Ganz liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus :)
4 Antworten
Wenn der Lohn so abgemacht wurde und das so im Vertrag steht, bekommst du auch keine Zuschläge. 10 Stunden am Tag erscheint mir allerdings zu viel. Google doch mal nach:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Da findest du das im Einzelnen. Mit 8,75€ als Aushilfe verdienst du echt nicht schlecht, mancher ausgebildete Familienvater bekommt keinen solchen Stundenlohn!
Du darfst als Aushilfe 10 Std arbeiten..Dafür steht dir auch eine Pause von mind 30 Min zu. Zuschläge gibt es meistens ab 22 Uhr (Nachtschichtzulage) fällt bei dir schonmal nicht an..
Wie alt bist du denn?
Laut Jugendschutz (ich bin kein Jurist) sehe ich in § 8 Dauer der Arbeitszeit dass das Maximum eigentlich 8 1/2 Stunden beträgt.
Lohn technisch steht du wirklich gut da, ich habe im Einzelhandel für 5,50 Euro schon arbeiten müssen und kam mit Nachtzulage nichtmal auf 7 Euro. Nachtzuschlag steht dir nicht zu und sonst passt es so weit. Wegen der 75 Euro würde ich an deiner Stelle einfach mal zum Chef gehen und fragen ob er dir erklären kann warum dieses Geld nicht ausbezahlt wird bzw. für was dieser Benus verrechnet wird.
*Bonus natürlich
Du musst von der Anwesenheitszeit 10:00 bis 20:00 die Pausenzeit anziehen = Arbeitszeit . Nur die bekommst du bezahlt. Einen Zuschlag steht dir nicht zu als geringfügig beschäftigte