Kann ich für das Leihen meiner Busfahrkarte bestraft werden?
Hi erstmal :) Also ich bin 14 Jahre alt und habe meine Busfahrkarte dummerweise an den Freund einer Freundin verliehen,da die beiden mit der Bahn ins Phantasialand gefahren sind.Nun ist es aber so,dass er erwischt wurde (er ist 16 und hat keine Karte mehr,da er dieses bzw.letztes Schuljahr den Abschluss gemacht hat und die Karte abgeben musste) und meine Karte eingezogen wurde. Das ist übrigens eine Busfahkarte,mit der man Bus&Bahn fahren kann,auf der mein Name und Geburtsdatum draufsteht. Diese Karte wird bei uns von der Gemeinde gestellt,wenn man die weiterführende Schule besucht. Ich gehe mal davon aus,dass ich Post von der VRS oder sogar von der Polizei bekommen werde. Kann ich dafür jetzt bestraft werden? Wenn ja wie? Ich gebe auch offen und ehrlich zu,dass das ein Fehler war und das nicht geht.
Ich danke euch schonmal für eure Antworten :)
4 Antworten
Wenn du das machst, erweist du dich als unwürdig bzw. nicht vertrauenswürdig diese Busfahrkarten zu bekommen. Könnte sein, dass du jetzt gar keine mehr von der Gemeinde bekommst, als Strafe.
Du solltest mal mit denen sprechen und erklären, dass es dir ganz doll leid tut und du das niiiiiiiiiiie wieder machst.
Hallo TJ123456,
Du musst damit rechnen, dass das Verkehrsunternehmen nicht nur Deinen Freund, sondern auch Dich wegen nach folgender Rechtsgrundlage angezeigt hat:
§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Es liegt also nicht nur ein einfaches "Erschleichen von Leistungen", sondern der Versuch eines Betruges.
Du hast ihm in der Absicht, dass er um die Fahrkosten herum kommt, Deine Karte geben, was aber letztendlich aufgeflogen ist.
Aber alleine der Versuch ist schon strafbar.
Die Bahn hat den Versuchten Betrug bei der Bundespolizei mit großer Wahrscheinlichkeit angezeigt.
Die Bundespolizei ist verpflichtet Dir die Möglichkeit zu geben, Dich zum Tatvorwurf zu äußern.
Diesbezüglich wirst Du und da Du noch nicht Volljährig bist, auch Deine Eltern von der Bundespolizei zur Vernehmung vorgeladen.
Diese Vorladung ist aber nicht bindend. Ein Fernbleiben hat keine Folgen.
Egal ob Du Dich zum Tatvorwurf äußerst oder nicht, so geht die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann, ob
- das Verfahren gegen Dich eingestellt wird, weil man Dir die Tat nicht nachweisen kann oder
- das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird oder
- das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird oder
- Du Dich vor einem Richter verantworten musst, der am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.
Ist es Deine erste Straftat, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt und die Tat für Dich ohne Folgen bleibt.
Aber selbst wenn Du Dich vor einem Richter verantworten musst, wirst Du nur mit einer Erziehungsmaßregel, sprich mit paar Sozialstunden rechnen müssen.
Für so eine Tat wird Dir Niemand den Kopf abreißen.
Das Ganze steht später auch nicht im Führungszeugnis.
Schöne Grüße
TheGrow
Am besten sprichst Du jetzt mit Deinen Eltern, damit diese gemeinsam mit Dir und der Gemeinde bzw. dem VRS klären können, was jetzt geschehen kann / geschieht.
Naja, dein Kumpel wird denke ich fürs Schwarzfahren bestraft (Geldstrafe) und du für die Unterstützung dabei