GEZ Brief auf Postweg verloren
Hallo,
was passiert wenn im Briefverkehr mit der GEZ Briefe verloren gehen, ist die GEZ in der Beweispflicht dass ein Brief zugestellt wurde?
8 Antworten
Briefe gehen öfter mal verloren - aber in Sachen GEZ und ähnlicher Institutionen ist die Quote außergewöhnlich hoch ;-)
Also, such Dir 'ne bessere Ausrede aus. Man wird Dir nicht glauben, und das zu Recht. DU bist beweispflichtig, und irgendwelche Zahlungen vermeiden kannst Du auf diese Art und Weise sowieso nicht.
Das soll nun beileibe nicht heißen, dass ich die GEZ mag; im Gegenteil, ich halte sie für ein Gemisch aus Pest und Cholera. Aber das mit den Briefen, die da dauernd verloren gehen, ist schlichtweg Unsinn.
DU bist beweispflichtig
Noe, beweispflichtig fuer den Zugang ist natuerlich immer der Absender.
Alles andere waere auch voellig unsinnig denn den Beweis dafuer zu erbringen, dass ein Schreiben nicht zugestellt wurde, ist schlich unmoeglich.
Aber das mit den Briefen, die da dauernd verloren gehen, ist schlichtweg Unsinn
Es steht dem Beitragsservice wie jedem anderen auch voellig frei, fuer den Zugang einen beweissicheren Weg zu waehlen. Davon gibt es ja ne ganze Menge zur Auswahl.
Nein, die GEZ muss dir das nicht beweisen - du bist in der Beweispflicht, dass du was verschickt hast. Aus diesem Grunde immer nur Einschreiben oder Einschreiben mit Rückantwort bei der GEZ oder anderen Behörden...
Wenn in dem Brief ein Beitragsbescheid war, gilt § 41 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes:
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. [...] Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Das bedeutet also: Der Beitragsservice (neuer Name der GEZ seit 2013) muss beweisen, dass du den Brief erhalten hast. Insoweit ist der Beitragsservice selber schuld, wenn er Beitragsbescheide mit einfachem Brief verschickt und sich dann wundert, dass diese manchmal "verloren gehen". Aber Achtung: Das gilt nur für Briefe mit Verwaltungsakteigenschaft, also ausschließlich Gebührenbescheide, die auch als solche bezeichnet werden und daher zwangsweise durchgesetzt werden können. Einen solchen Bescheid erkennt man auch daran, dass er eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
Bei allen anderen Briefen vom Beitragsservice ist es letztlich egal, ob du sie erhalten hast, weil sie noch keine rechtlich bindende Wirkung haben. Dies sind z.B. mehr oder weniger freundliche Erinnerungen, doch bitte die Rundfunkbeiträge zu zahlen.
Falls du nun behauptest, den Gebührenbescheid nicht erhalten haben, kann der Beitragsservice das Problem auf einfache Art lösen, indem er ihn erneut ausdruckt und als förmliche Zustellung mit Postzustellungsurkunde (gelber Briefumschlag) verschickt. Dann kommt an den Absender eine Urkunde zurück, auf dem genau vermerkt ist, wann, wo und an wen das Schriftstück zugestellt worden ist. Dem kannst du dich dann nicht mehr entziehen und sämtliche Fristen im Bescheid werden in Gang gesetzt. Damit hättest du also nicht viel gewonnen außer ein bisschen Zeit.
Zu 99,9999% kommen Briefe an. Wenn DU nicht das Gegenteil beweisen kannst, Pech gehabt! GEZ muss einen feuchten Dreck beweisen
Zu 99,9% kommen Briefe aber leider an, und wenn jemand meint das dies nicht der Fall ist, kann man zu 99,9% davon ausgehen das es nur heiße Luft ist. Was meinst du wie viele Beschwerden über "angebliche nicht eingegangene/verschickte Post" in einen großen Unternehmen täglich ankommen? Viele, sehr viele. Und nicht jede Behörde MUSS da was belegen! Es sei den es läuft ein größerer Rechtsstreit an der vor Gericht landet.
Bei einem Gebuehrenbescheid muss der Zugang im Bestreitensfall sehr wohl bewiesen werden, um weitere Rechtsfolgen auslzuloesen.
Quelle?
VwVfG § 41 Abs. 2: "Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen."
Danke, gibts da gewonnene Gerichtsverfahren?
Vermutlich gibt es da gar keine Gerichtsverfahren weil ein solches bei eindeutiger Gesetzeslage ja auch voellig ueberfluessig waere.
Adk710 hat ja auch schon sehr schoen beschrieben, wie der Beitragsservice nach Bestreiten des Zugangs eines als Briefpost uebersandten Gebuehrenbescheids ganz einfach fuer Klarheit sorgen kann: Gebuehrenbescheid neu ausdrucken und auf beweissicherem Weg noch einmal zuschicken.
Das ist nicht richtig, sogar Behörden müssen nachweisen können, ob Schreiben angekommen sind. Dafür gibt es z.B. die Postzustellungsurkunde.