Gewerbeaufsichtsamt "schweigepflicht" (...)

3 Antworten

Anonyme Meldungen werden auch als solche behandelt. Selbst wenn du gesagt hättest, wer du bist, dürfen die nicht sagen, von wem sie den Tipp erhalten haben!

Geochelone  25.04.2015, 00:29

Dein zweiter Satz ist definitiv falsch ! Wenn der Name des Meldenden im Vorgang vermerkt ist, dann kann zumindestens der Verteidiger im Owi- oder Strafverfahren diese Info lesen !

Tja, das Wort heißt anonym. Was so viel bedeutet wie 'ohne Namen'. Wenn Du aber Deinen Namen sagst, dann ist es das nicht mehr. Und die Anzeige ist eben nicht mehr als anonym zu behandeln.

Nimmt sich der Arbeitgeber einen Anwalt, dann bekommt er Akteneinsicht und da darf auch nichts geschwärzt werden oder aus der Akte genommen werden. Schließlich ist der Anwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet, sondern auch dem Verfahrensablauf.

Hat die Dame also Deinen Namen aufgenommen, dann kannst Du eine neue Stelle suchen und rechne mit einem entsprechenden Zeugnis. Also ohne Zeugnis bewerben, was das bedeutet dürfte klar sein. Den Grund für den Wechselwillen solltest Du Dir schon einmal anderweitig suchen und schlüssig darstellen können.

Am Sichersten für gute Informationen - aber keine Garantie - wäre der Besuch dieser Frau im Amt. Dort die Sache noch einmal erfragen: Was hat sie in dem Vorgang aufgeschrieben und wie werden ggf. Protokolle geführt?

kvNNN 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 19:27

Sie weiss ja gar nicht meinen Namen, Sie hat nen Fake-Namen von mit mehr nicht.

Dirk-D. Hansmann  29.04.2015, 19:37
@kvNNN

Also ist die Folge? Das Amt gibt einen falschen Namen wider, hat ja keinen anderen. Hier liegt es auf der Hand, wer falsche unvollständige Information einstellt muss dann die Kommentare auf die Realität beziehen.

Ja sonst macht er sich strafbar

Auskunft  24.04.2015, 14:52

Wessen machen sie sich strafbar?

Geochelone  25.04.2015, 00:29
@Auskunft

Das würde mich auch interessieren ;-)