Gewerbeanmeldung Fotograf - Tätigkeitsbeschreibung

3 Antworten

Also Fotograf ist man normalerweise frieberuflich Tätig und benötigt nur bei Handel mit Waren und Zubehör eine entsprechende Gewerbeanmeldung.

GammaFoto  02.07.2014, 11:29

das ist falsch!

Es kommt auf die Art der Fotografie an. Der Fragesteller macht nach eigener Aussage, wie die meisten Fotografen, Fotos, die einer gewerblichen (handwerklichen) Tätigkeit unterliegen (Portraits, Hochzeiten. Passfotos etc) und dafür braucht man dann auch eine Gewerbeanmeldung und die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer

"Fotograf" reicht völlig aus. Da ist alles drin...

Schreibe dazu, was du gut kannst und machen möchtest. Zum Schluss vielleicht noch den Satz: "Weitere Wünsche gerne auf Anfrage!" :-)

bariweib 
Beitragsersteller
 02.07.2014, 11:19

geht um ne Gewerbeanmeldung :)