Gewerbe anmelden wegen Kleiderkreisel

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kommst da einfach auf dünnes Eis. Eigentlich kann man seine privaten Dinge verkaufen. Macht man Gewinn, könnte sogar eine Steuer anfallen. Das hat man mal eigentlich mit Blick auf Aktien ins Gesetz geschrieben (sogenannte Spekulationsgeschäfte waren der Ursprung).

Es ist allerdings jetzt das Problem: Nachweisen, dass es sich tatsächlich um privat angeschaffte Gegenstände handelt. Also Kleidung die für Dich gedacht war.

Ich würde es tatsächlich darauf ankommen lassen und in folgender Art handeln: Fotografieren des Kleiderschrankes. Ausdrucke der bei eBay oder anderswo gemachten Texte. Wie so eine Signatur wäre in meinem Text der Hinweis, dass alle Kleidung von Dir ist und getragen wurde. Würde in jedem Fall auf professionell erscheinende Fotos verzichten.

Die Quittungen aus den Läden würde ich alle aufheben. Um ggf. feststellen zu können ob es bei Teilen ein Plus gegeben hat. Zugegeben, die ggf. notwendigen Berechnungen sind eine Fleißarbeit. Wenn Du Dich verwirren lassen willst, dann schau mal bei Wikipedia vorbei. Privates Veräußerungsgeschäft. Der Artikel ist für Fachleute gut gemacht. Für Laien befürchte ich kaum verständlich.

Was ich beachten würde (zur Vereinfachung): Es gibt eine Freigrenze i.H.v. 600 Euro. Gewinn von 601 Euro bedeutet dann auch 601 Euro zu versteuern. Allerdings dürfen Verluste eigentlich gegengerechnet werden. Ich würde daher nur die Gewinne aufrechnen, weil ich nicht glaube, dass ein so hoher Gewinn bei 200 Teilen entstehen kann. Erst recht nicht, da ja auch Veräußerungskosten entstehen. Wie die Ebay-Gebühr.

So ein Gewinn pro Teil ergibt sich: Auktionserlös abzüglich Anschaffungskosten und Ebay. Also Einnahmen Minus Ausgaben.

Dem Gewerbeamt würde ich einen Brief schreiben. Darin würde ich darauf hinweisen, dass ich meine Kleiderschränke in Zukunft nicht mehr in die Gefahr des Zusammenbruches bringen will. Und dann die Sachen privat verkaufen werde. Wegen der Unmengen, die Frau so hat, könnte leicht der Eindruck der Gewerblichkeit entstehen. Daher um dem Amt eine Kontrollmöglichkeit zu geben teilst Du das schon einmal mit, weil es nicht so ist.

Es gab immer schon die Pferde vor der Apotheke. Aber sicherer geht glaube ich nicht. Immerhin hast Du dann alles dokumentiert und mitgeteilt. Das Amt könnte ja jetzt sagen, dass es den Sachverhalt mit Dir oder bei Dir prüfen will.

Das sollte auch zur Erhärtung Deiner Dokumentation reichen. Nerven können jetzt nur noch die Abmahnritter. Und da sollte man sich entsprechende Reaktionen vorbereiten.

Viel Spaß!

P.S. Übrigens wäre es wirtschaftlicher die eigene Laune nicht von der konsumierten Menge beeinflussen zu lassen. Und es ist auch aus anderen Gründen nicht gut. Könntest Du nicht Futter ins Tierheim bringen? Da gibt es weniger Probleme, Du bekämst auch eine Spendenquittung und Tiere und Menschen hättest Du auch eine Freude gemacht!? Dabei wären Dir viele dankbar, denn solche Unterstützung können viele gebrauchen. Das geht auch mit Obdachlosen oder Kinderzentren oder so... Klar, die Vorschläge sind nicht 100% das was Dir hilft, aber vielleicht...???

es gibt manche firmen, die den weiterverkauf tatsächlich verbieten.. außerdem musst du es anmelden, wenn du mehr als 450 euro im monat verdienst

Dirk-D. Hansmann  06.08.2013, 05:21

Hi isi, was ist das für eine Grenze? Wo kommt die her und welchem Zusammenhang? Über 20 Jahre mit dem Thema und nie was davon gehört. LG und Danke!

isi193isi  06.08.2013, 13:30
@Dirk-D. Hansmann

naja, wenn man mehr als 450 euro im monat verdient muss man ja steuern zahlen. sow urde mir das auf kleiderkreisel erklärt. und es gibt verschiedene marken, ich glaube ed hardy zb. die verbieten das dass man ihre klamotten im internet weiterverkauft

Dirk-D. Hansmann  06.08.2013, 14:54
@isi193isi

Schönen Dank isi, jetzt ist es klar geworden. Nur ist das Unsinn. Denn diese 450-Euro-Grenze gibt es. Aber im Minijobbereich. Dabei ist das die Grenze, wo der Arbeitgeber die Steuer- und Sozialversicherung pauschal übernehmen kann.

Wenn jemand mit ausreichend anderen Einkünften Geld auf der Basis - als Minijob - verdienen würde, dann käme in seiner Einkommensteuerklärung nichts dazu. Er würde keine Steuern bezahlen.

Sobald er aber diese 5.400 Euro durch andere Tätigkeiten oder Verkäufe die zu weiteren Einkünften führen vereinnahmt, dann hat er dieses Geld zu versteuern.

Das gesamte Gewerberecht kennt nach meiner Kenntnis keine Beträge. Selbst wenn das Finanzamt sagt, dass da keine Gewinn möglich sind, dann hat das noch nicht zu bedeuten, dass man von der Gewerbeanmeldung verschont bleibt.

Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen, die auf eigene Rechnung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Wenn es nicht privat ist. Also der Garagenflohmarkt, jemand will seine Sachen wegen Umzug los werden und hängt Zettel auf. Der ist zwar allgemein werbend tätig. Das zählt dann aber noch als Privat.

Bei eBay und Konsorten wird es dann schwierig mit den unterschiedlichen Grenzen. Weil wer dort anbietet, der macht das ja wie auf dem Flohmarkt allgemein werbend. Es gibt jede Menge Rechtsprechung dazu. Auch wenn jemand eine riesige Briefmarkensammlung erbt und will die jetzt zu Geld machen. Einige Briefmarken sind nicht marktgängig. Er tauscht die also. Und hat damit Marken zum Verkauf erworben. Und da war dann vom Gericht zu klären: Ist diese Tätigkeit noch die Verwertung des Erbes, also Fortführung der Sammlung inklusive ihr Verkauf oder ist der schon als Händler und damit gewerblich tätig. Daher ist das hier auch so schwer zu beurteilen. Wo ist denn die Grenze....

Nochmals schönen Dank für die Erläuterung!

snwwht 
Beitragsersteller
 05.08.2013, 17:30

:D okay, 450€ verdiene ich bestimmt nicht damit,

danke :) dann habe ich jetzt eine Richtlinie aber 450€ ist viel^^

isi193isi  05.08.2013, 17:37
@snwwht

also so ist zumindest mein kenntnisstand. informier dich aber über die firmen, von denen du verkaufst.. manche stellen sich da echt an

snwwht 
Beitragsersteller
 06.08.2013, 02:21
@isi193isi

okay, naja also das sind ja dann jediglich ein paar Klamotten aus ganz normal Läden und die würden sich inwiefern anstellen?

Einfach nicht alles auf einmal verticken!

Heute verkaufst du bei ebay die Hosen, nächste Woche dann die Oberteile (wenn die Hosen schon alle weg, bezahlt und verschickt sind).

Nächsten Monat dann die Sachen aus dem keller...

So die Richtung.

snwwht 
Beitragsersteller
 05.08.2013, 03:44

Ja aber ich sehe da manche Mädels, die da 200 Artikel drin haben. 250 war glaube ich das höchste was ich gesehen hatte

Ich würde nur so ab und an mal etwas reinstellen (im Shoppingfrustrausch was mitgenommen was nicht steht oder ganz passt was dann wieder weg muss)

Sobald du Großhandel betreibst, bsp: 100 mal das selbe T-SHirt

snwwht 
Beitragsersteller
 05.08.2013, 03:45

und bei sagen wir mal.... 200 unterschiedlichen Artikeln?