Gewährleistung auf Windschutzscheibenaustausch?

3 Antworten

Grds. greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr bei Sachmängeln. Demnach musst du die Vermutung, dass die Scheibe im Zeitpunkt des Austausches bereits defekt war oder durch fehlerhaften Einbau riss, nachweisen :-(

Ohne teures Gutachten wird dir der Beweis nicht gelingen und für 150 SB kommst du deutlich biller an eine neue - diesmal sinnvollerweise in einer Fachwerkstatt, z. B. Carglass, durchgeführt?

G imager761

nachtlicht1978  11.06.2014, 15:25

Nur, wenn er den Sachmangel an der Scheibe an sich vermutet und nicht an der Tätigkeit des Einbaus. Hier gilt, dass ein nicht fachgerechter Einbau auch einen Sachmangel darstellen kann. Dieser ist praktisch initial direkt nach Einbau vorhanden gewesen, hat sich aber erst Monate später als Spannungsriss dargestellt.

Dieser kann ggf. von einem Gutachter festgestellt werden.

So wahnsinnig schlecht sehe ich die chancen in diesen Fall überhaupt nicht.

Droitteur  11.06.2014, 15:57
@nachtlicht1978

Sobald es nicht mehr ums Recht geht, sondern um den Kampf darum, stehen gemäß gf.net die Chancen so ziemlich immer schlecht^^.

nachtlicht1978  11.06.2014, 16:18
@Droitteur

wie wahr, Droitteur, wie wahr.... :-)

Hier stört mich insbesondere folgende Auskunf, die Du erhalten hast:

Kam zurück und sagte, auf Spannungsrisse gebe es keine Gewährleistung

Das genaue Gegenteil ist der Fall. Behauptet er, dass der Riss durch Spannung der Scheibe entstanden ist, wurde diese nicht ordentlich eingesetzt. Der Mangel war also schon initial vorhanden (falsch eingesetzt, nur eine Frage der Zeit bis die Scheibe reißt). Das spielt Dir in die Karten, denn es greift hier die Gewährleistung bezogen auf den zwischen Dir und dem Handwerksbetrieb geschlossenen Werkvertrag.

Zum ordnungsgemäßen und fachlich korrekten Einbau einer Scheibe gehört es, dass diese Spannungsfrei eingesetz wird. Wenn also kein äußerer Einfluss zu dem Schaden geführt hast, greift die Sachmängelhaftung für Werkverträge (ebenfalls 2 Jahre nach Ausführungsdatum, Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Der Beweis ist ja schon durch die Aussage des Werktstatttechnikers gegeben worden: Spannungsriss.

Darauf würde ich pochen: BGB § 633 "Sach- und Rechtsmangel" und Folgende...

Vorschlag: Informiere Deinen Versicherungsmakler und schildere den Sachverhalt und auch das Angebot der Werkstatt und frag nach welche Möglichkeiten es gibt.

Lissi1910 
Beitragsersteller
 11.06.2014, 10:25

Danke für die Antwort...aber was hat der Makler damit zu tun? Es geht hier darum ob die Werkstatt kostenneutral aufgrund Gewährleistung die Scheibe ersetzt

Kuestenflieger  11.06.2014, 11:37
@Lissi1910

Wozu dann die Frage ? nimm die Offerte an , und gut Durchblick.