Gesetzl. Pflichtstunden nach ersten nicht-bestandenen Fahrprüfung!

2 Antworten

Der Gesetzgeber hat keine Mindestzahl an Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung festgelegt. Er geht davon aus, dass jeder vernünftige Mensch sich auf eine notwendige Wiederholungsprüfung vorbereitet und nicht einfach nach zwei Wochen Fahrpause sein Glück neu probiert.

In § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung wird allerdings der Fahrlehrer verpflichtet, die Ausbildung erst zu beenden und den Bewerber zur Prüfung zuzulassen, wenn er überzeugt ist, dass der Bewerber alle Ausbildungsziele erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung weist darauf hin, dass zumindest das Ausbildungsziel "Vorbereitung auf die Prüfung" noch nicht vollständig erreicht war und deshalb eine Nacharbeit notwendig ist.

Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/13-FAQ/Faq-0013.htm

Also bei mir waren es in der Woche der 2. Prüfung direkt davor noch 2 Mal eine Doppelstunde