Gesetzl. Pflichtstunden nach ersten nicht-bestandenen Fahrprüfung!
Hallo! Ich hatte gestern meine erste praktische Fahrprüfung, die ich leider nicht bestanden habe:( In zwei Wochen hab ich die nächste Prüfung und mein Fahrlehrer meinte ich müsste nach Gesetz zusätzl 6 Fahrstunden bis zur dieser Prüfung nehmen (je 45 min). Kann das denn sein? Wo steht das drin?
Ich denke, dass mir weniger auch ausreichen würden...außerdem fühle ich mich relativ sicher beim Fahren, ich hab einf nur einen dummen Fehler bei der Prüfung gemacht! Da ich die Kosten des Führerscheins selber trage, möchte ich nicht noch so viel zahlen. Für mich würden drei Einheiten schon ausreichen!
Ich hoffe jmd kann mir helfen!
2 Antworten
Der Gesetzgeber hat keine Mindestzahl an Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung festgelegt. Er geht davon aus, dass jeder vernünftige Mensch sich auf eine notwendige Wiederholungsprüfung vorbereitet und nicht einfach nach zwei Wochen Fahrpause sein Glück neu probiert.
In § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung wird allerdings der Fahrlehrer verpflichtet, die Ausbildung erst zu beenden und den Bewerber zur Prüfung zuzulassen, wenn er überzeugt ist, dass der Bewerber alle Ausbildungsziele erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung weist darauf hin, dass zumindest das Ausbildungsziel "Vorbereitung auf die Prüfung" noch nicht vollständig erreicht war und deshalb eine Nacharbeit notwendig ist.
Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/13-FAQ/Faq-0013.htm
Also bei mir waren es in der Woche der 2. Prüfung direkt davor noch 2 Mal eine Doppelstunde