Gesetzestexte verkaufen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Staat bzw der Bundestag ist der Verfasser der Gesetze, aber nicht der Urheber, den Gesetze und Verordnungen sind vom Urheberrecht ausgenommen. § 5 UrhG.

Es darf aber erst in den Druck gehen, wenn es durch das Palamentssektretariat geprüft wurde, denn bindend sind nur amtliche Ausgaben, die autorisiert wurden. Als Vorlage darfst nur die Veröffentlichung des Bundesanzeigers verwenden, denn alles andere sind Sammelwerke auf die ein Urheberrecht durch den Verlag besteht.

Es gilt wie bei der Gemeinfreiheit - nur das ORIGINAL ist gemeinfrei, nicht die Bearbeitungen oder schon anderweitig veröffentlichten Werke.. So wäre der Text bei gesetze-im-internet.de geschützt für die juris GmbH, auch wenn sie gleichlautend mit dem Bundesanzeiger wäre - du musst dir die Mühe also schon selbst machen - nix mit Paste & Copy !!

Knust 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 19:15

das ist tragisch

UrhG § 5 Amtliche Werke: "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."

Gehe also hin und mache mit den Texten, was du lustig bist. Klaue aber besser nicht die Darstellungsweise eines Mitbewerbers, das könnte Ärger geben.

Hierzu gehört evtl. das Layout, das evtl. wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen könnte, wenn es schon keinen urheberrechtlichen Schutz genießen sollte. Kopiert man aber ein solches "Werk" in einen simplen Text-Editor wie dem in Windows' Zubehör, gehen sämtliche Layout-Befehle verloren und man kann ...

... mit dem Rest machen, was man lustig ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

wenn du es nicht aus den Gestzesbüchern die auf dem Markt sind herauskopierst, dann darfst du deine eigenen Bücher herausbringen. aber wozu ?

Knust 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 17:58

Wieso darf ich nichts herauskopieren? Die Herausgeber der Bücher haben doch kein Urheberrecht an dem Inhalt...

barolo86  10.10.2012, 18:02
@Knust

steht in jedem Buch drin, jeder Verlag hat das Recht an seinem gedruckten Werk. Du kannst den Inhalt selber erstellen, die korrekten Texte bekommst du ja überall her, du darfst also abschreiben aus den Gesetzbüchern, aber nicht einfach kopieren.

Ich seh aber immer noch keinen Sinn darin

Knust 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 18:03
@barolo86

und woher bekommen dann die Verlage, die zb das StGB abdrucken den Inhalt?

Irubis  10.10.2012, 18:16
@Knust

sie schreiben die Gesetzblätter ab oder bekommen sie als Datei ?

Knust 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 18:21
@Irubis

woher

barolo86  10.10.2012, 18:32
@Knust

Gesetzesänderungen werden den Verlagen direkt zugestellt, je nachdem welchen Bereich es betrifft.

Knust 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 18:34
@barolo86

und wie kommt man als laie an die zur vervielfältigung bestimmten gesetze ran?

barolo86  10.10.2012, 18:41
@Knust

vermutlich garnicht, dazu hat man ja die Gesetzesbuchverlage.

Die machen das ja nicht aus Gefälligkeit, sondern weil sie viel Geld damit verdienen können.

Du kannst die Bücher ja abschreiben.

Knust 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 18:46
@barolo86

der kosten/nutzen faktor ist mit zu hoch -.- aber danke ;)