Gesetzesdefinition Gleisüberschreitung?

5 Antworten

Hi,

ich hoffe ich kann dir die Frage auch noch 1 Monat später Beantworten.

Die Frage ist nur: Gilt dieses Gesetz auch, selbst wenn überall offensichtlich steht das auf diesem Gleis keine Zugverkehr stattfinden und wie weit definiert sich das Gesetz §64b, Zitat " sich innerhalb der Gleise aufhält" ?
Ist damit auch der Luftraum innerhalb der Gleise gemeint oder nur das offensichtliche Betreten/Berühren der Gleise?

Die Definition Gleisbereich:

Der Gleisbereich ist der Raum unter, neben oder über Gleisen, in dem Personen durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden können (s. BGV D 30, D 33).

Das ist die Definition, doch ab wann eine Gefährdung für dich oder den Zugverkehr besteht ist nicht definiert.

Was könnte ein Gleisbereich sein?:

  • die Bahnböschung -> durch Stolpern könntest du in das Gleis/Lichtraumprofil des Zuges fallen
  • der Bahnsteig selber -> das Gleiche wie bei der Böschung
  • Luftraum über das Gleis -> So könnte zb. eine Drohne, ein Luftballon etc. auf die Gleise/vor den Zug fallen und so Schaden anrichten
  • Die Brücke die über das Gleis führt -> dir könnte etwas aus der Hand fallen und den Zug beschädigen bzw. könntest du von der Brücke falle

Dabei spielt es keine Rolle wie die Gleise aussehen, denn Unbenutzte gleise werden auch noch Gewartet und Repariert von der DB.

Meistens sind von der DB die Gleisbereich durch Zäune, Geländer etc. gesichert sodass auch einer der sich nicht mit Gleisbereichen auskennt weiß "wenn ich über den Zaun/das Geländer/die Schranke kletter bin ich im Gleisbereich". Dazu müsste auch der Weiße strich auf dem Bahnsteig Zählen.

MfG

Wurden die 25 € gezahlt?

Shikii29 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 21:19

So weit sie mir sagte konnte sie die zu dem Zeitpunkt nicht zahlen, also wurde ihr ein Brief geschickt. Ebenfalls nahm der Polizist ihre Daten auf (vom Ausweis).

furbo  19.04.2018, 21:29
@Shikii29

Ok. Die 25 € sind ein Angebot, würde oder hätte sie das angenommen, und gezahlt wäre der "Zug abgefahren", d.h. der Fall ist abgeschlossen und es gibt keine Rechtsmittel mehr.

Der von dir zitierte 64b EBO "sich innerhalb der Gleise aufhält" dürfte dennoch erfüllt sein. Die Gleise umfassen m.E. nicht nur die Schienen, sondern den gesamten durch die Züge befahrenen Bereich. Also auch den Luftraum über den Schienen.

Ihr könntet durch ein Nichtzahlen des Verwarnungsgeldes ein Bußgeldverfahren in Gang bringen. Ich denke, dass bei einem Einspruch dagegen auch der Richter den Luftraum als den Gleisen zugehörig ansieht.

Shikii29 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 21:35
@furbo

Ehrlich gesagt wollte sie auch nicht zahlen, weil es für die nicht verständlich ist das bei einem offensichtlichen und überall gekennzeichneter Baustelle etwas fahren würde.

Diese sind wirklich ein Angebot? Der Bundespolizist hatte ihr nämlich klar und deutlich versichert das sie zahlen MUSS und ihren Ausweis verlangt, ansonsten hätte er sie mit ins Revier genommen.

Das ist nun mal die Frage und vielleicht eine Grauzone, da es nicht deutlicher definiert ist. Für mich persönlich wäre es offensichtlich eine Gleisüberschreitung wenn sie diese in jeglicher Art berührt hätte, aber ob der Luftbereich dazu zählt (vor allem in Kontext das dieses Gleis sowieso gesperrt war) ist halt die große Frage hier. Ich weiß nur nicht ob sie es sich leisten kann einen Anwalt oder sonstiges einzubeziehen oder ob man an solch' eine Auskunft auch kostenfrei kommt dh. irgendetwas das sie als Widerspruch einlegen kann.

furbo  19.04.2018, 21:42
@Shikii29

Das Verwarnungsgeld ist immer nur ein Angebot, man kann es -freiwillig- annehmen, dann ist die Sache entgültig erledigt. Nimmt man das Angebot nicht an, folgt ein Bußgeldverfahren. Ein "Muss" gibt es beim Verwarnungsgeld nicht (siehe dazu § 56 Abs. 2 OwiG).

Die Vorschrift der EBO schützt den Fahrbereich der Züge. Der umfasst nicht nur die Schienen, sondern alles, was im Profil des Zuges liegt. Von daher wäre auch das "Füße baumeln lassen" von der Vorschrift erfasst.

sie ist über die weisse linie! das ist die begrenzung, ihr helden des Tages!

HelloWorldHeine  19.04.2018, 21:18

Also kann man auch dafür belangt werden, wenn man nur über die Weiße Linie läuft um Beispielsweise einem Kinderwagen aus dem Weg zu gehen?
Die Weiße Linie ist nur eine Sicherheitslinie wegen des Luftzugs beim einfahren der Züge, das hat nichts mit der Begrenzung für das Gleisbett zu tun. Liebe Grüße :)

everytime  19.04.2018, 21:25

man kann sagen das der mal platz machen soll.... abgesehn davon ist die linie sowieso nur müll weil trotzem jeden tag menschen sterben wegen der züge. wenn politik mal uns ernst nehmen würde, hätten die schon längst was gegen getan. aber sie haben spass daran zuzusehen wie menschen von zug mit gerissen wird.

Shikii29 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 21:12

Danke für dein Antwort, richte ich ihr aus, aber es wäre nett wenn du deine Antwort weniger Provokant ausgerichtet hättest (am Ende). Am Ende ist es nur eine Frage gewesen.

Innerhalb der Gleise => "Im Fahrbereich der Züge "

Ihre Füße baumelten dort, wo Züge fahren, wäre ein Sonderzug für Transport etc gekommen hätte es schlimm ausgehen können... man muss die Gleise auch nicht berühren wenn man sich dort aufhält.
Aber die 25€ waren wahrscheinlich nur ein Verwarngeld, also ist alles noch einmal glimpflich ausgegangen.

Shikii29 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 21:22

Vielen Dank für deine Antwort!

Sie war sich da nicht sicher und ich ebenfalls nicht, obwohl ich mich mit solchen Dingen gelegentlich beschäftige. Ich dachte ebenfalls das in diesem Falle alleine auch der Luftraum zählen konnte, nur war ich nicht sicher ob das sogar der Fall wäre, wenn überall die Baustelle gekennzeichnet ist?

Wie dem auch sei, ich richte dies meiner Freundin aus und danke dir nochmal vielmals für deine hilfreiche und nette Antwort! (:

HelloWorldHeine  19.04.2018, 21:23
@Shikii29

Kein Problem, immer wieder gerne. Schönen Abend dir :)

Wenn die Beine da runterbaumeln, befindet sie sich technisch gesehen im sog. Lichtraumprofil von Zügen, die (theoretisch) auf dem Gleis durchfahren können.

Solange man sich nur auf dem Bahnsteig aufhält (selbst jenseits irgendwelcher "weißen Linien"), ist das nicht der Fall.

Insofern: unbefugtes "Betreten" der Gleise formal richtig.