Geschlossene Gerichtsverhandlung
Darf der Partner/in mit in eine Geschlossene Gerichtsverhandlung?
7 Antworten
Nein, auch Partner dürfen an einer nichtöffentlichen Verhandlung nicht teilnehmen, da sie nicht Prozeßbeteiligte sind. Bei Verhandlungen gegen Minderjährig dürfen lediglich die Eltern als gesetzliche Vertreter des Angeklagten anwesend sein.
ich glaube das damit gemeint das die breite öffentlichkeit und Presse ausgeschlossen sind aber Angehörige dabei sein dürfen.
Glaube nicht, wenn er oder sie nicht Zeuge ist oder etwas anderes mit Verhandlung zu tun hat.
Nur , wenn Du diesem eine Vollmacht für die Teilnahme ausstellst , ansonsten nicht.
Dankeschön, ich habe heute wie oben schon erwähnt erfahren das die Verhandlung immer Geschlossen ist wen nicht alle Angeklagten/Geschädigten Volljährig sind. MFG naná