Gerichtstermin: Recht auf anonyme Zeugenaussage?
Guten Tag, liebe Community :)
Eine Freundin muss vor Gericht gegen einen Drogendealer eine Zeugenaussage tätigen. Im Brief stand, dass sie um 1.000 Euro Strafe zu zahlen hat, soweit sie nicht erscheint. Ausweichmöglichkeiten seien z.B. Krankheitsfall. Nun ist es aber so, dass sie Angst vor der angezeigten Person und auch die anderen Mitmenschen hat, die im Gerichtssaal erscheinen werden. Das ist ein Part ihrer Vergangenheit, wovon sie Wind bekommen hat, aber sich davor distanzieren wollte und nun ihr Leben leben möchte.
Inwiefern kann sie eine Zeugenaussage tätigen ohne im Gerichtssaal auf besagte Menschen treffen zu müssen? Gibt es die Möglichkeit alleine vor dem Richter zu treten und eine Zeugenaussage abzugeben? Wenn ja, ginge das auch anonym, damit sie nicht zwischen die Fronten der Drogendealer gerät und sie in ständiger Angst leben muss?
Ich sehe hier eindeutig die Gesundheit meiner Freundin gefährdet, langfristig.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Danke im Vorfeld! :)
6 Antworten
Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in einem Rechtsstaat.
Auch der Angeklagte hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer gegen ihn aussagt.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Aussage ist bereits eine große Ausnahme.
Anonym ist das wohl nicht möglich, die Gerichte haben eine Zeugenbetreung, sie kann auch die Staatsanwaltschaft bitten, dass sie die Aussage in Abwesenheit des Angeklagten macht, sie sollte ihre Bedenken vorab der Staatsanwaltschaft mitteilen, die wird dann sehen, was da machbar ist.
Wenn Täter oder Geschädigte minderjährig sind, kann auch ohne Publikum verhandelt werden.
Irgendwie kann ich es verstehen, irgendwie aber auch nicht.
Nehmen wir an, sie tätigt ihre Aussage in Abwesenheit der Drogendealer. Inwiefern ist sie dann sicherer als wenn der Drogendealer dabei ist? Der Drogendealer wird zwangsläufig erfahren, dass gegen ihn ausgesagt wurde. Sonst könnte man die Zeugenaussage nicht gegen ihn verwenden, denn er könnte sich dagegen nicht verteidigen.
Da würde ein Zeugenschutzprogramm für eine gewisse Zeit sicherlich mehr bringen.
Der Angeklagte kennt doch längs die Identität der Zeugin, aus den Ermittlungsakten.
Wollte er ihr Böses, dann hätte sie schon "Besuch" gehabt.
Also nein.
dann sollte sie sich mit dem Gericht (Staatsanwalt) in Verbindung setzen!