Genehmigung für Naturschutzgebiet
Guten Tag, ich wollte fragen wie/woher ich eine Genehmigung zum betreten eines Naturschutzgebiets in SH bekommen kann.
4 Antworten
Dafür braucht man keine Erlaubnis. Das neue IKEA Center in Lübeck steht auch in einem Naturschutzgebiet und die Kunden brauchen auch keine Erlaubnis um dort einzukaufen.
Moin Lizius,
wende Dich deswegen an die Untere Naturschutzbehörde des betroffenen Kreises. Die Kontaktdaten wirst Du im Net finden. Falls die Zuständigkeit doch bei der Oberen Naturschutzbehörde liegen sollte - bisweilen kommt das vor -, wirst Du es dort erfahren.
Liebe Grüße
Achim
Die Nutzung durch den Menschen machen die verschiedenen Schutzbezeichnungen deutlich. Naturschutzgebiete sind frei auf Wegen zugänglich, weil auch die Land- und Forstwirtschaft kaum eingeschränkt ist. Die nächste Stufe wäre ein Biosphärenreservat, wo nur gekennzeichnete Wanderwege genutzt werden dürfen. Ganz streng wird es in einem FFH-Schutzgebiet, wo die Pflanzen und Tiere einen Vorrang vor dem Menschen haben.
Je nach Schutzstufe werden die Genehmigungen von der Stadtverwaltung (Gewässerschutz), Kreisverwaltung (Naturschutz), Bezirksverwaltung (Biotopverwaltung) oder Landesverwaltung (FFH) ausgestellt.
?? Naturschutzgebiete dürfen in der Regel betreten werden ohne daß man um Erlaubnis fragen muß. Sollte wirklich eine Erlaubnis nötig sein, macht das die Kreisverwaltungsbehörde.
Die Spekulationen von Hasibert sind nutzlos. Genauigkeit und Sicherheit bringt nur die jeweilige Schutzgebietsverordnung. Meist sind auch Schilder aufgestellt, wo man lesen kann, was erlaubt und was verboten ist.
Das sind keine Spekulationen, sondern ein Auszug aus dem Landesnaturschutzgesetz. Natürlich gibt es je nach Region Ausnahmen und Sonderregelungen, aber in der Regel ist es tatsächlich so, dass man die Wege nicht verlassen darf. Dann wäre ein NSG relativ nutzlos. Aber bei einem Hobbyfotografen ist es sicherlich etwas anderes, als wenn Motocrosser durch den Wald heizen oder irgendwelche Leute seltene Pflanzen ausgraben, um sie in ihren Vorgarten zu setzen.
Allerdings nur auf Wegen und dafür ausgezeichneten Flächen.