Geleaste Autos gewerblich weitervermieten?
Hallo mein Traum wäre es, mich mit meiner eigenen Sportwagenvermietung selbstständig zu machen. Wäre es möglich einen Wagen per Sixt-Neuwagenleasing gewerblich zu leasen und den dann ebenfalls gewerblich an meine Kunden zu vermieten ? Eigentlich ist ja die Vermietung an Dritte per Leasingvertag nicht gestattet, aber gilt das auch gewerblich ? Immerhin kenne ich es z.B. von Fahrschulautos, die werden ja auch mehr oder weniger vermietet. Dann könnte ich meinen Kunden immer neue Modelle anbieten und ich bräuchte nicht besonders viel Startkapital...?
4 Antworten
Wieso werden denn Fahrschulautos vermietet ?
Alleine schon die Versicherung für die vermieteten Autos frisst dich auf.
Da kann dir aber nur die jeweilige Leasinggesellschaft Auskunft geben.
Du willst Sixt Konkurrenz machen ? Na dann viel Spass.
Am besten bei Sixt einmal nachfragen. Könnte sein, dass die dies in ihren Vertrögen ausschließen. Das können die bei Sixt aber am besten sagen.
Stimmt hast recht
Du kannst nichts vermieten, was dir nicht gehört.
Und geleaste Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Leasinggebers. Wenn der nein sagt, wars das.
Gewerbliche Vermietung ist aber nicht einfache Weitergabe an Dritte.
Der Leasinggeber wird das im Leasingvertrag ausgeschlossen haben. Leasing=Recht auf Besitz und Nutzung, ja, aber nicht gewerbliche Vermietung an Dritte
Da würde ich erst einmal die genauen Bedingungen für das Leasing einsehen, außerdem dürfte der erzielbare Gewinn nur marginal sein: die Leasingrate fällt quasi "täglich" an, vermietet werden kann aber nicht jeden Tag und es fallen Zusatzkosten z.B. bei der Versicherung an (weil die Standardversicherung nicht bei Vermietung gilt)
Leasing und Mieten sind zwei völlig andere Welten und nein die Leasing Gebühr fällt eben nicht täglich an
Sehr witzig, denn "täglich" habe ich ja apostrophiert
Oder andersrum: für welche Tage wird denn kein Leasing fällig? ;-)
Aber der Leaser hat ja ein Recht zum Besitz. Das könnte die Weitergabe an Dritte ja schon umfassen.