Geldstrafe als Jugendlicher mit Ausbildung?
Hallo,
bald soll es zu einem Gerichtstermin kommen und ich werde zu schuldig ernannt weil ich es zugegeben habe...
(Ich bin noch minderjährig)
Jetzt hat der Anwalt gesagt das ich mit sehr hoher warscheinlichkeit eine Geldstrafe bekommen werde weil ich noch in der Ausbildung bin und keine Zeit habe Sozialstunden abzubauen.
Jetzt ist die frage, der Anwalt meinte zu meinen Eltern 1-2 Monatslöhner wären c.a die Strafe. Von mir oder meinen Eltern?
Danke
5 Antworten
Von Deinem Lohn,auch ein Wochenendarrest wäre da möglich als Erziehungsmassnahme
https://www.nordbayern.de/2.192/wie-es-jugendlichen-straftatern-im-jugendarrest-geht-1.2295579
Natürlich von dir! Deine Eltern haben ja nichts mit deiner Tat zu tun.
Wenn du noch minderjährig bist, wirst du nach Jugendstrafrecht behandelt und da ist eine Geldstrafe nicht vorgesehen. (Das sollte aber dein Anwalt eigentlich wissen.)
Es könnte allerdings eine Geldauflage geben, also dass du z.B. an eine gemeinnützige Organisation etwas zahlen musst, möglich sind aber auch andere Auflagen. Und selbst "Sozialstunden" (offiziell heißen die Freizeitarbeiten) - die müsstest du dann am Wochenende ableisten.
Nun ja, entweder kennt sich die Frau von der JGH auch nicht aus - was traurig wäre - oder sie drückt sich nur ungenau aus. Fakt ist, dass es für unter 18jährige keine Geldstrafe geben kann. Und sie kann dich zwar fragen, was dir lieber wäre, die Entscheidung wird aber immer noch im Gericht getroffen.
Von dir sonst ist es keine Strafe. Das muss richtig weh tun.
Wenn du noch minderjährig bist, werden deine Eltern wohl einspringen müssen denke ich. Du wirst es ihnen aber sicher zurück zahlen müssen. :-)
Das ist Quatsch, strafrechtlich müssen die Eltern nicht "einspringen". Sollen sie dann auch für ihre Kids in den Knast? (Obwohl - manchmal wäre das keine schlechte Idee...)
Hallo,
im Fall handelt es sich um Finanzbetrug , sogar die Frau von der Jugendgerichthilfe fragte mich was mir lieber wär. Geldstrafe oder Sozialstunden...
Danke nochmal für Ihre Antwort