Geldschulden - Anzeige!?
Hallo,
angenommen A leiht B ein wenig Geld (sagen wir mal 130.- Euro). Das ist aber schon ein halbes Jahr her. Zuerst sichert B zu das Geld zu ueberweisen. Fragt nach den Bankdetails, die A natuerlich sofort schickt. B behauptet dieses Geld ueberwiesen zu haben, aber bei A kommt nichts an. Nun reagiert B nicht mehr auf Nachrichten. A hat eine Mail geschickt mit einer Frist bis Ende Monat. Wenn nun bis dahin nichts passiert?? Was fuer Moeglichkeiten hat A? Einfach vorbei gehen und vor der Tuer stehen geht nicht so einfach, da B nicht in der Naehe wohnt. B ist auch alt genug, so dass die Eltern sich dafuer wohl kaum interessieren werden.
A hat bei der Gelduebergabe keine schriftliche Abmachung gemacht, allerdings gibt es einen Zeugen (C), dieser Zeuge wuerd auch zB bei der Polizei mit aussagen. Aber macht es Sinn oder geht es ueberhaupt B anzuzeigen? Oder wuerde die Polizei nur laecheln und abwinken? Immerhin gibt es ja C.
Hoffe ihr steigt durch & bekomme eine hilfreiche Antwort...
Danke!
20 Antworten
Klar kanst Du B anzeigen. Das wird aber nicht viel bringen, weil wenn nichts schriftliches vorliegt, kann auch ein Zeuge das aussagen. Wenn B ebenfals einen Zeugen hat, steht wieder Aussage gegen Aussage.Dann kriegst Du garnichts. Ich würde bu B gehen und dem auf den Kopf zuschmettern, dass Du ihm vor geraumer Zeit 500 € geliehen hättest. Sicherlich wird der sich verteidigen wollen und behauptet dann, dass er lediglich 130 erhalten hätte. In 90 % der Fälle funktioniert das. Dabei solltest Du aber dann Zeugen habenoder das ganze mit versteckter Kamers aufnehmen. Dann hast Du einen Beweis, den das Gericht zumindest nicht ignorieren kann.
Die Polizei würde da sicher nicht viel machen, weil es ja keine Straftat ist. Am besten, Du leitest nach Ablauf der Frist ein Mahnverfahren ein. Dazu mußt Du zum Amtsgericht in Eurer Region. Vielleicht öffnet das B auch die Augen und er zahlt dann aus Einsicht. Schließlich hat er sich die Kohle ja geliehen und kann nicht wirklich davon ausgehen, dass A auf die Rückgabe verzichtet. Viel Erfolg und beste Grüße Ina
... sind eigentlich Ehrenschulden, mieses Verhalten. Per email versenden ist nicht ganz so geschickt, besser per Einschreiben mit Fristsetzung; danach Anwalt wenn du rechtschutzversichert bist; allerdings € 130,00 wären als Bagatelle zu betrachten? Amtsgericht vor Ort haben meistens einen Rechtspfleger, der erste Antworten/Auskünfte erteilt.
Ohne was Schriftliches ist immer blöd, vor allem, wenn gar keine Reaktion mehr kommt. Zumindest könnte er an Hand von Kontoauszügen beweisen, wenn er tatsächlich überwiesen hätte. Da er aber den Kontakt nicht mehr zulässt oder wie auch immer, scheint das ja eher unwahrscheinlich... Würde noch mal ne direkte eMail schreiben mit dem Verweis, dass du dich gezwungen siehst rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er sich nicht bis dann und dann gemeldet hat oder so ähnlich.
zur polizei und anzeige erstatten !