Geldherrin, rechtliche Seite, Gewerbe
Hallo, ich bin jetzt im Erotikbereich tätig. Das heisst Unterwäsche verkaufen,webcam und Geldherrin. Nun ist meine Frage wie die rechtliche Seite aussieht? Muss ich dafür selbstständig sein ? Oder geht das als Schenkung durch, wenn ja was muss beachtet werden ? ich habe einen festen Job mit monatlichen einkommen und habe ein Nebengewerbe, da ich noch ein Nebenjob habe und das über die selbstständigkeit laufen lasse. ich hoffe ihr könnt mir helfen, weil jeden kann man ja auch nicht drüber fragen :-)
2 Antworten
Natürlich musst du für diese Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden (Einzelhandel mit Erotikartikeln und erotische Internetdienste). Wenn du schon ein Gewerbe angemeldet hast, dann kannst du die neuen Sachen per Ummeldung dazuschreiben lassen. Du solltest dir aber überlegen, ob du es nicht besser extra anmeldest, denn dann sieht diese Tätigkeiten niemand, dem du mal deinen Gewerbeschein für die bisherigen Tätigkeiten zeigen musst (hast dann ja 2 !).
Von Schenkungen kann man bei Geldherrin im rechtlichen Sinne nicht sprechen, weil es eine Gegenleistung gibt. Somit betreibst du es mit Gewinnerzielungsabsicht und das ist Gewerbe.
Du machst deine WebCam und die Geldherrin doch nicht aus Spaß, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht. Damit ist es Gewerbe ! Ob deine Gewinnvorstellungen tatsächlich erfüllt werden, ist unerheblich.
was meinst du mit "schenkung"? wenn du sachen verkaufst und damit Geld verdienst, dann ist das ein gewerbe, dass du anmelden musst und für das du steuern bezahlen musst. willkommen in deutschland
Es gibt geldsklaven, die schenken dir monatlich Geld ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen. Also ist es quasi eine Schenkung. Natürlich ist mir klar, wenn ich dafür Gegenleistung biete zwecks Webcam oder so, dann ist es eine Dienstleistung. Und zu dem Verkauf, ich verkaufe gebrauchte Sachen, bevor ich sie wegschmeiße. Und jeder der Privat mal was verkauft muss doch nicht gleich Steuern zahlen oder ?
wenn man es genau nimmt schon. doch.
Du weißt offensichtlich überhaupt nicht, worum es geht. Warum schreibst du dann ?
ich muss mich vor dir nicht rechtfertigen, oder? offensichtlich verstehst Du meine Antwort nicht.
OK danke erstmal... Schreibe ich dann auch Rechnungen ? Zu den Verkauf, es sind doch persönliche Sachen die ich verkaufe. Und jeder der bei Ebay z.b. privat etwas verkauft muss doch nicht automatisch ein Gewerbe anmelden oder liege ich falsch? Ich kaufe ja nicht die Sachen um sie dann wieder zu verkaufen, halt wie es sich ergibt aber bevor ich abgetragene Dinge wegschmeiße, macht man doch lieber Geld damit. :-)