Geldherrin, rechtliche Seite, Gewerbe

2 Antworten

Natürlich musst du für diese Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden (Einzelhandel mit Erotikartikeln und erotische Internetdienste). Wenn du schon ein Gewerbe angemeldet hast, dann kannst du die neuen Sachen per Ummeldung dazuschreiben lassen. Du solltest dir aber überlegen, ob du es nicht besser extra anmeldest, denn dann sieht diese Tätigkeiten niemand, dem du mal deinen Gewerbeschein für die bisherigen Tätigkeiten zeigen musst (hast dann ja 2 !).

Von Schenkungen kann man bei Geldherrin im rechtlichen Sinne nicht sprechen, weil es eine Gegenleistung gibt. Somit betreibst du es mit Gewinnerzielungsabsicht und das ist Gewerbe.

pretoria18 
Beitragsersteller
 18.12.2011, 15:49

OK danke erstmal... Schreibe ich dann auch Rechnungen ? Zu den Verkauf, es sind doch persönliche Sachen die ich verkaufe. Und jeder der bei Ebay z.b. privat etwas verkauft muss doch nicht automatisch ein Gewerbe anmelden oder liege ich falsch? Ich kaufe ja nicht die Sachen um sie dann wieder zu verkaufen, halt wie es sich ergibt aber bevor ich abgetragene Dinge wegschmeiße, macht man doch lieber Geld damit. :-)

Geochelone  19.12.2011, 20:05
@pretoria18

Du machst deine WebCam und die Geldherrin doch nicht aus Spaß, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht. Damit ist es Gewerbe ! Ob deine Gewinnvorstellungen tatsächlich erfüllt werden, ist unerheblich.

was meinst du mit "schenkung"? wenn du sachen verkaufst und damit Geld verdienst, dann ist das ein gewerbe, dass du anmelden musst und für das du steuern bezahlen musst. willkommen in deutschland

pretoria18 
Beitragsersteller
 18.12.2011, 15:52

Es gibt geldsklaven, die schenken dir monatlich Geld ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen. Also ist es quasi eine Schenkung. Natürlich ist mir klar, wenn ich dafür Gegenleistung biete zwecks Webcam oder so, dann ist es eine Dienstleistung. Und zu dem Verkauf, ich verkaufe gebrauchte Sachen, bevor ich sie wegschmeiße. Und jeder der Privat mal was verkauft muss doch nicht gleich Steuern zahlen oder ?

Thanadreinull  18.12.2011, 18:32
@pretoria18

wenn man es genau nimmt schon. doch.

Geochelone  18.12.2011, 08:49

Du weißt offensichtlich überhaupt nicht, worum es geht. Warum schreibst du dann ?

Thanadreinull  18.12.2011, 18:33
@Geochelone

ich muss mich vor dir nicht rechtfertigen, oder? offensichtlich verstehst Du meine Antwort nicht.