Gelben Brief an unbekannte person bekommen?
Seit Monaten kriegen wir Briefe von einem Inkasso Unternehmen die an eine andere Person gehen mit dem gleichen Nachnamen aber die Person ist uns Unbekannt. Uns wurde vom Inkasso gesagt wir sollen die Briefe einfach zurückschicken. Jetzt ist ein Velber Brief angekommen wieder an die Person. Können die uns da jetzt was machen oder nicht?
9 Antworten
Ihr habt dem Inkasso ja schon gesagt dass die Person da nicht wohnt/unbekannt ist. Ihr könnt es also ignorieren (vom Inkasso), dem Amtsgericht wie meipsen vorgeschlagen hat eine Mitteilung machen (mit Aktenzeichen) dass die Person unbekannt ist und nur aufgrund des Nachnames zugestellt wurde und dann warten ob noch was kommt... oder aktiv gegen das Inkasso das wohl Lernresistent ist vorgehen.
Das einfachste dürfte meiner Meinung nach eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragten sein mit dem Hinweis dringend... denn das Inkasso schickt dann wieder besseren Wissens sensible Daten an eine nicht berechtigte stelle (euch). Nach DSVGO sind da sehr hohe Strafen drin... das dürfte das ganze recht schnell im Keim ersticken. Weitere Möglichkeit ist noch eine Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht des Inkassobüros. Alles weitere wird schwer, Nötigung ist es nicht weil ja nicht gegen euch gerichtet.
Wenn gar nichts hilft und ein zweiter gelber Brief ankommt würde ich proaktiv mal den für euch zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen und den Fall vorab schildern dass der gar nicht erst aktiv wird. Rein lassen müsst ihr ihn übrigends nicht, im größten Eskalationsfall würde er die Polizei rufen, die würde dann eine Meldeabfrage machen und feststellen dass die Person dort nicht wohnt.
am besten anrufen, nach dem zuständigen fragen und dem dann beweissicher per Fax oder wenigstens per Mail schicken.
Was ist denn der Inhalt des Briefs? Ohne das zu wissen kann ich nichts weiter dazu sagen. Wenn du den Vordruck nicht dabei hast, scheint es kein Mahnbescheid zu sein. Stellt sich die Frage was es sonst sein kann.
Nicht erschrecken, aber es könnte auch ein "Haftbefehl zur Feststellung der Vermögensverhältnisse" sein. Der kommt immer dann, wenn auf Schreiben des Gerichtsvollziehers nicht geantwortet wurde.
Gelber Brief bedeutet, dass es ein Brief von einem Amtsgericht ist? Dann würde ich A) Beschwerde bei der Post einreichen, dass die das nächste Mal die Post für diesen Vornamen nicht mehr zustellen, B) den Brief zur Post bringen mit "Empfänger unbekannt" durchstreichen und dort abgeben, C) sicherheitshalber beispielsweise per Fax ans Gericht schicken, dass so jemand bei euch nicht wohnt. Das Aktenzeichen findest du auf den Briefumschlag.
Das Problem ist halt folgendes: Eigentlich geht euch das alles nichts an. Wenn ihr nicht reagiert, wird die Schuld tituliert. Das würde euch auch noch nichts angehen. Aber: Wenn dann doch der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und das Inkasso das merkt, geben die so leicht nicht auf. Die haben ja schon den ursprünglichen Schuldner nicht mehr wiedergefunden. Das Inkasso könnte dann versuchen, einem von euch die Schulden anzuhängen. Beispielsweise mit dem Argument, dass man ja nur den Vornamen verwechselt hätte usw. Manchmal kommen Inkassos damit sogar durch, wenn man nicht aufpasst.
Deswegen bin ich dafür, dass man sich wehrt und dem Gericht klar mitteilt, dass so jemand diesen Namens dort nicht wohnt.
Achja: Beim nächsten Inkassobrief würde ich mich nicht mehr telefonisch ans Inkasso wenden, sondern stattdessen schriftlich per Einschreiben mitteilen, dass sie mit dem Unsinn aufhören sollen und nicht mehr fremde Schulden euch anhängen sollen, ansonsten würde man via Anwalt eine Unterlassungsklage einreichen.
leg Einspruch ein,dann ist das Inkassobüro verpflichtet den Echten Kunden ausfindig zu machen u.du hast nichts mehr am Hut
Gegen einen Mahnbescheid unbedingtWiderspruch einlegen. Da ist nur ein Kästchen anzukreuzen und die Unterschrift zu leisten. Eine Begründung muß nicht gegeben werden.
Stimmt denn der Vor- Nachname und die Adresse?
Auf dem Brief sind keine Kästchen und nur der Vorname stimmt nicht überein.
Soll ich da beim Amtsgericht also einfach anrufen?