gekauften Schnaps erneut brennen?

8 Antworten

sinnvoll ist es nicht,da kannst gleich einen höherprozentigen kaufen.schon das brennen allein ist nicht einfach.es gehört erfahrung und eine gute ausrüstung dazu die dir nicht gleich um die ohren fliegt wenn du loslegst

BlaBlaBlu222 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 10:34

Danke für den Link, ich finde hier aber lediglich nur das Brennen und Erzeugen von Alkohol. In meiner Überlegung wird ja eigentlich kein Alkohol erzeugt, sondern bereits verzollter verwendet

Novos  02.05.2019, 10:41
@BlaBlaBlu222

Was erzeugst Du denn dann? Wasser?

Meiner Meinung nach entsteht dabei keine Steuerpflicht. Das ergibt sich aus dem Alkoholsteuergesetz AlkStG §18. Absatz 3:

Die Steuer entsteht jedoch nicht, wenn die nicht versteuerte Alkoholmenge aus der Verwendung anderer Alkoholerzeugnisse stammt und 1 Prozent der Gesamtalkoholmenge nicht übersteigt. In den übrigen Fällen vermindert sich die Steuer um die nachgewiesene Alkoholsteuervorbelastung.

Das bedeutet, dass zwar die absolute Alkoholmenge des neuen Schnapses theoretisch versteuert werden müsste. Von dieser Steuer ist aber die Steuer abzuziehen, die bereits für die Vorerzeugnisse bezahlt wurde. Und da sich die Alkoholmenge ja nicht erhöht, ergibt sich hebt sich gegen hebt sich, also keine Steuerpflicht. Zum Nachweis solltest du allerdings die Kaufbelege des Ursprungsgetränkes aufbewahren.

Es ist in Österreich erlaubt, in der Kleinapparatur alkoholische Flüssigkeiten zu destillieren. Das ist etwa Bier oder Wein oder Met.

Ich weiß aber nicht, ob für Deutschland die gleichen Gesetze gelten.

In Schweden destillieren sie mit dem Druckkochtopf vergorenes Zuckerwasser, Qualität egal. Das ist natürlich verboten, aber es kümmert sich niemand darum, weil es für den Eigenbedarf produziert wird.

Ist es ebenfalls verboten, wenn ich gekauften Schnaps (z.B. Rum 40%) erneut destilliere,

Ja.

Dieser ist ja bereits verzollt

Die Steuer richtet sich nach dem Alkoholgehalt. Nochmaliges Destillieren ergibt nur Sinn, wenn dadurch der Alkoholgehalt steigt, und damit würde auch die Steuer steugen.

https://www.buzer.de/gesetz/10713/a181925.htm

jort93  02.05.2019, 10:28

Das stimmt nicht. Die Steuer richtet sich nach der Menge Alkohol.

Wenn du also aus einem Liter 40%igem Alkohol 500ml 80%igem Alkohol machst bleibt die steuer die selbe.

Es kommt ja bei dem Prozess kein Alkohol dazu, also bleibt die steuer die selbe.

BlaBlaBlu222 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 10:32
@jort93

Deshalb meine Frage: Prinzipiell deute ich das eher als eine Aufreinigung des Alkohols.

Die Idee dahinter war eigentlich seinen eigenen Rum herzustellen. Allerdings mit bereits gekauftem Rum. Dieser sollte destilliert werden, um wieder den reinen Rumbrand zu haben und anschließend erneut in Fässern gelagert werden. Es soll ja nicht illegal sein

BlaBlaBlu222 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 10:40
@jort93

Ah, Perfekt, Danke

BlaBlaBlu222 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 10:23

Aber ich habe ja den Schnaos vorher bereits gekauft? Wenn ich z.B. aus 2 Liter 40% 1 Liter 80% brenne, damit wurde ja bereits der Alkohol versteuert

Generell nehme ich an, dass dieses nicht verkauft wird