Gehört die Kommunikation mit Mietern über Angelegenheiten der Wohnung zu den allgemeinen Aufgaben von Mieterverwaltungen?
6 Stimmen
3 Antworten
Ja natürlich. Der Verwalter sucht den Mieter aus, schließt den Mietvertrag mit ihm ab und vermittelt z.B.die Schadenbehebung an der Wohnung. Der Mieter ruft bei der Hausverwaltung an, wenn etwas passiert ist. Den Vermieter kennt er meistens garnicht.
Der Vermieter hat einen Verwaltervertrag, dort sind die Aufgaben des Verwalters geregelt und auch seine Bezahlung durch den Vermieter.
Danke, hatte ich mir eigentlich auch gedacht. Nur die Hausverwaltung unseres Vermieters, scheint das anders zu sehen...
So hat z.B. ein WEG-Verwalter mit Mietern gar nichts am Hut.
Und ob ein normaler Dienstleister das Programm hat, kommt auf seinen Vertrag an.
Ist so wie beim Hausmeister, den ja die Mieter auch nicht bezahlen müssen.
Die Verwaltungsarten: WEG- und Mieterverwaltung unterscheiden sich. Meine Frage bezieht sich auf Mieterverwaltungen.
Hätte ich in der Umfrage präziser formulieren sollen...
https://www.hausverwalter-angebote.de/blog/unterschiede-verwaltungsarten/
Eine Ausnahme würde die gleichzeitige Mietverwaltung neben der WEG-Verwaltung durch den WEG -Verwalter bilden.
Ansprechpartner des Mieters ist in aller Regel dessen Vermieter.
Sofern Ihre Wohnung durch eine Mietverwaltungsgesellschaft für den Vermieter vermietet ist, gehört die Kommunikation mit Mietern über Angelegenheiten der Wohnung zu den allgemeinen Aufgaben einer solchen Gesellschaft.
Die Verwaltungsarten: WEG- und Mieterverwaltung unterscheiden sich. Meine Frage bezieht sich auf Mieterverwaltungen.
Hätte ich in der Umfrage präziser formulieren sollen...
https://www.hausverwalter-angebote.de/blog/unterschiede-verwaltungsarten/