Geheiratet und Schulden verheimlicht?

11 Antworten

Sag ihr doch erst einfach mal, dass es diesen Kredit gibt und überlegt dann gemeinsam wie man das lösen kann. Sicherlich kommt ihr dann gemeinsam auf die Lösung Insolvenz. Sag ihr gleich, das ist Dein alleiniges Problem, sie hat mit Deinen Schulden vor der Ehe nichts zu tun und Du hättest Dich geschämt es ihr vorher zu sagen. Das einzige was sie betrifft, ist das ihr die Steuerklasse in 4/4 ändern müsst.
Wenn man das richtig angeht, kann das Eure Beziehung sogar stärken, wenn der erste Schreck vorbei ist. Egal wie sie reagiert, gib ihr etwas Zeit das zu verdauen. Bei so einem Betrag kann man sicherlich auch über ein verkürztes Verfahren (3 Jahre) nachdenken. Auf den Tisch muss es jetzt so oder so. Du reitest Dich sonst nur tiefer rein.

Hallo Nabil889,

wenn Du die Schulden vor Deiner Heirat gemacht hast, ist das schon nicht wirklich ihr Problem. Aber mit der Aussicht, dass auch Du irgendwann mal verdienen wirst und auch für sie schauen wirst, wäre es doch besser, ehrlich mit ihr darüber zureden. Du kannst dich ja sozusagen dann bei ihr verschulden und es ihr später wieder zurückzahlen. Eigentlich sollte das kein Problem sein und wenn man verheiratet ist, hilft man sich doch einfach gegenseitig.



Hallo Nabil889,

hast ja schon jede Menge Antworten bekommen, mit dem Inhalt, dass du es unbedingt deiner Frau sagen sollst.......

Zur Rückzahlung möchte ich Dir unbedingt noch folgende Infos geben:

was viele (ehemalige) BaföG-Darlehensnehmer nicht wissen, ist die Tatsache, dass man sich unter bestimmtenVoraussetzungen von der Rückzahlungsverpflichtung befreien lassen kann bzw. auch ein (Teil-) Erlass der Tilgung möglich ist (nach § 18 BaföG)

neben weiteren Gründen käme für Dich folgender in Betracht:
aus finanziellem Unvermögen-- auf Antrag wird Nicht-/Geringfügig-Verdienenden die Schuld für diese Zeit erlassen bzw. kann auf Antrag eine Befreiung von der Rückzahlungs-verpflichtung gewährt werden.

Sobald du also einen Bescheid zur Rückzahlung erhalten hast, kannst du den o.g. Antrag inklusive Begründung und Einkommensnachweisen an das Bundesverwaltungsamt Köln - Darlehensverwaltung und -einzug nach dem BaföG- stellen.

Hier kannst du dich ein wenig einlesen:

http://www.bafoeg-antrag.de/bafoeg_freistellung-erlass.php

Versuch es doch mal.....evtl. löst sich damit dein Problem schon oder macht es zumindest geringer ;-)
Eine Insolvenz wäre immer nur die allerletzte Möglichkeit...und in deinem Fall sicher gar nicht notwendig.

 

Nabil889 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 17:45

Hallo,

Vielen Dank. Aber es geht um den KFW Studienkredit. Nicht um Bafoeg

Hallo Nabil898, Ich hatte damals meiner Frau etwas vorenthalten, worauf ich hier nicht genau eingehen will. Als ich mit meiner Frau einige Zeit verheiratet war kam später alles irgendwann heraus. Darauf hatten wir in der Ehe echt starke und lang anhaltende Vertrauensprobleme. Es War eine wirklich schlimme Zeit, wenn man darauf ehrlich ist und immer wieder Misstrauen zurück bekommt. Ich War kurz vor der Scheidung. Es hat viele Jahre gekostet das Vertrauen wieder zu erlangen. Jetzt bin ich klüger und weiss, das egal was mir für ein Mist passiert, ich zumindest immer ehrlich sein sollte. Mein Mist von damals ist wirklich eine Dummheit gewesen. Bei dir hingegen hast du Schulden gemacht um in Deine Zukunft zu investieren. Da habe ich schon Respekt vor. Lass es das nicht wert sein, sie damit belügen zu müssen. Je früher du ihr das erklärst, um so mehr Verständnis wird dafür da sein. Und wenn du monatlich die Summe X für deine Schulden bezahlst, braucht sich auch niemand über eine Pfändung usw. Sorgen machen. Mein Rat, sag es Ihr gleich morgen. Wenn Sie dich ebenso wirklich liebt, hat Sie Verständnis dafür. Hast ja kein Mist gebaut. Sei nicht dumm und fahre die Sache an die Wand, wenn dir wirklich was an der Beziehung liegt. Habe noch einen schönen Abend und denke darüber nach. Viele Grüsse Creator78. PS. Wann ist die Feier ;)

Nabil889 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 21:12

Danke.

Ich werde ihr es sagen

Einen Bildungskredit kann man in der Regel auch , ich glaube 2 Jahre lang,  stunden lassen und die Rückzahlungszeit inges. ist meist auf 30Jahre festgeschrieben..