Gehaltskürzung TVÖD durch Krankheit im Anerkennungsjahr?
Hallo,
arbeite zurzeit in einer Kita und mache mein Anerkennungsjahr als Erzieher. Diesen Monat kam es dazu, dass ich 8 Tage Krank war und mein Gehalt gekürzt wurde und nicht komplett überwiesen wurde. Ist dies rechtens? Was muss ich jetzt tun?
2 Antworten
du arbeitest aber schon länger als 4 Wochen dort? Innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es keine Lfz durch den Arbeitgeber!
Das ist nicht rechtens - es gilt auch hier das Entgeltfortzahlungsgesetz (6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Wer soll das schon zahlen?- der Arbeitgeber - der abgezogene Betrag sollte schriftlich eingefordert werden - es ist die Ausschlußfrist zu beachten - nach Ablauf der Frist ist eine Geltendmachung grundsätzlich nicht mehr möglich (siehe Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag).
Sollte der Arbeitgeber nicht zahlen, dann sollte es beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Ich gehe davon aus, daß gem. TVöD spätestens ab dem 4. Kalendertag (nicht Arbeitstage - Wochenenden und Feiertage zählen mit) eine AU abgegeben wurde...
Im TVöD beträgt die Ausschlußfrist 6 Monate.
Wenn ein Betriebsrat bzw. ein Personalrat existiert, dann sollte dieser auch informiert werden; dieser sollte sich dann darum kümmern...
Und wer muss das fehlende Geld zahlen? Und bis wann?