Gehalt Jobcenter Unterschied?

3 Antworten

Dann dürftest du die Zahlung vom Mai behalten...

Das Zauberwort ist Zuflussprinzip !

Egal wann in einem Monat man eine Beschäftigung aufnimmt, ausschlaggebend ist der Zufluss des Lohns auf dem Konto und natürlich was man für Leistungen vom Jobcenter erhalten hat und wie hoch das erzielte Brutto und Nettoeinkommen ist, unter Umständen auch was man an notwendigen berufsbedingten Aufwendungen nachweisen kann.

Würdest Du also angenommen als Single inkl. deiner Miete für den Mai 900 € bekommen haben und erst Mitte Mai angefangen haben, deinen anteiligen Lohn bei angenommen 1200 € Brutto und 900 € Netto noch im Mai aufs Konto bekommen, dann würde dein Einkommen entsprechend angerechnet, was nicht der Fall wäre, würdest Du es erst im Juni aufs Konto bekommen.

Dann würde es erst auf evtl. gezahlte Leistungen für Juni angerechnet.

Beim obigen Beispiel würden dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll max. 600 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben und das müsste dann vom Mai ALG - 2 zurückgezahlt werden, oder es findet eine Verrechnung durchs Jobcenter statt.

azubiboy 
Beitragsersteller
 26.05.2021, 11:05

Und wenn ich dem JC sage es ist im Juni angekommen?

petrapetra64  26.05.2021, 16:43
@azubiboy

Kontoauszüge lügen nicht.

isomatte  27.05.2021, 07:17
@azubiboy

Deshalb werden ja unter anderem Kontoauszüge verlangt, dass genau so etwas nicht zu zu Unrecht bezogenen Leistungen führt.

Habe ich das so schlecht erklärt? :)

Ein Geldeingang auf dem Konto, egal ob Gehalt oder anderer, wird immer auf den Leistungsmonat angerechnet, in welchem das Geld auf dem Konto eingegangen ist.

Googel nach: "zuflußprinzip bei hartz 4" :)