Gehalt in der Ausbildungsbescheinigung schwärzen?

5 Antworten

bei jedem Ausbildungsberuf gibt eine dafür zuständige Kammer die die ausbildung bestätigt, einträgt, die Abschlussprüfung gestaltet und dazu einlädt. Erst wenn diese Kammer die Ausbildung bestätig ist die ausbildung rechtens.

Am besten soll sie also diese Bestätigung geben wo nur name, Betrieb und Ausbildungsdrauer vermerkt sind.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung interessiert die Familienkasse nicht. Es gibt Vordrucke der Familienkasse (Erklärung zum Ausbildungsverhältnis) in denen auch gar keine Angaben zur Ausbildungsvergütung gemacht werden müssen.


UmzugsNeuling 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 09:24

oh sie haben Ihre Antwort bearbeitet. vielen Dank

DrillbitTaylor  27.07.2017, 09:25
@UmzugsNeuling

Ja, sorry - manchmal sind die Finger schneller als die Gedanken...

UmzugsNeuling 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 09:23

Aber die Familienkasse will ja nicht wissen, wie viel Lohn man in der Ausbildung kriegt, sondern will nur nachgewiesen bekommen, dass eine Ausbildung begonnen wird. also wieso darf man es dann nicht schwärzen?

UmzugsNeuling 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 09:22

Nein, das stimmt nicht. In der Ausbildungsbescheinigung von der Polizei stand auch nicht die Vergütung drauf.

LouPing  27.07.2017, 09:26
@UmzugsNeuling

Hey UmzugsNwuling

Du hast nachträglich überhaupt nichts zu schwärzen-das steht dem Aussteller der Bescheinigung zu. Möchte man eine Bescheinigung ohne diese Angaben beantragt man diese neu. 

Das Gehalt während der Ausbildung lässt sich binnen kürzester Zeit von jedem "ergoogeln". 

Es besteht also kein Grund für so viel Wind. 

Wenn es um Kindergeld geht und das das Kind eine Berufsausbildung macht (also keine normale Arbeitstätigkeit), so ist die Angabe der Ausbildungsvergütung nicht nötig.

Es gibt übrigens ein Vordruck "Erklärung zum Ausbildungsverhältnis", was zwar Angaben über die Dauer der Ausbildung, aber nicht die Vergütung verlangt.

Beim Kindergeld eines Azubis geht es darum zu erkennen, von bis die Ausbildung geht, nicht was er dabei verdient.

Wozu?

Die Familienkasse interessiert das überhaupt nicht. Also kannst Du das auch leserlich lassen.

Natürlich nicht!

allerdings ist mir neu, daß das Gehalt angegeben werden muß?

es geht doch ums Kindergeld?

UmzugsNeuling 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 09:21

Das muss ja nicht angegeben werden! das Gehalt steht halt nur auf der Ausbildungsbescheinigung. Und wieso darf man es nicht schwärzen, wenn es sowieso nicht verlangt wird?

Wonnepoppen  27.07.2017, 09:23
@UmzugsNeuling

Weil das allgemein nicht erlaubt ist u. was sollte der Grund in dem Fall sein, da es eh keine Rolle spielt?