Betrunkenen nach Hause bringen

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Falls Du hier auf so eine Art Garantenpflicht anspielst, ensteht diese sicher nicht dadurch, dass Du ihm behilflich bist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht

So das § 13 StGB schon mal nicht greift.

Die Frage kann man also darauf reduzieren, ob § 323c, also unterlassene Hilfeleistung greift und das hängt sicher von den Umständen ab.

Da man hier nur einen Link einfügen kann, solltest Du das einfach mal googlen.

Wenn ein Mensch nun tatsächlich so berauscht ist, dass er eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, werden Polizei und auch Notdienst schon tätig, ggf. kommt hier als Rechtsgrundlage für ein Verbringen bzw. "Behalten" in einer Klinik sogar das PsychKG des jeweiligen Bundeslandes in Betracht !

Wenn jemand sooo betrunken ist, dass er nicht mehr in der Lage ist selbst nach Hause zu kommen,würde ich auf jeden Fall die Polizei rufen.

Und , wenn du jemanden vor seiner Tür absetzt(egal wohin auch immer) hast du eine Verantwortng für ihn übernommen. Selbst wenn es kein Rechtliches Nachspiel haben sollte, würdest du dir für den Rest deines Lebens Vorwürfe machen, wenn dieser Jemand an seinem erbrochenem erstickt!

natürlich nicht... jeder ist erstmal selbst für sich verfantwortlich. und da er sich selbst in die lage gebracht hat, geht die verantwortung nicht auf jemand anderen über... wär ja noch schöner

eureka1  26.11.2010, 13:30

dem ist nicht so!

PopeSyndrome 
Beitragsersteller
 26.11.2010, 13:30

Auch wenn man "die Kontrolle" über ihn übernimmt?

ydnaso  26.11.2010, 13:30
@PopeSyndrome

Und wenn jemand nach einem Unfall am straßenrand liegt ist er auch für sich verantwortlich??? Wohl kaum

Raimund1  26.11.2010, 13:32
@PopeSyndrome

woher weißt du, wo der wohnt?

In der Brieftasche nachgeguckt?

Und hinterher sagt er, da fehlen 500 €?

blumentina  26.11.2010, 13:43
@ydnaso

der hat sich ja nicht selbst "verunfallt", ein betrunkener ist für seinen zustand selbst verantwortlich. und mehr als nach hause bringen, wenn er professionelle hilfe ablehnt, kann man wohl nicht verlangen. ich würd mich bedanken, wenn ich verantwortlich wäre für den zustand eines wildfremden...

1.- habe ich noch nie erlebt dass die Polizei einen Betrunkenen ablehnt.

2.- wenn man einen Betrunkenen bis nach Hause bringt dann kann ja noch klingeln und warten bis seine Angehörigen aufmachen und wenn sonst keiner öffnet, dann verlangt man dem armen Mann den Schlüssel, schließt auf und dann legt man ihn ins Bett.

Wenn schon denn schon...

In Frage käme in einem solchen Fall eine Strafbarkeit allein nach § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung). Das Belassen des Betrunkenen auf dem Gartenstuhl stünde unter Strafe, wenn noch eine Gefährdungslage vorläge. Da Menschen mit Alkoholintoxikationen durchaus gefährdet sind, zu erbrechen und dabei auch ersticken können, dürfte dies der Fall sein. Sollte der Helfende aber den Zustand des Gefährdeten verkennen und meinen, alles zur Hilfe Nötige getan zu haben, so entfällt der Vorsatz und damit eine Strafbarkeit.