Gefahrenguttransport

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Hallo Siggi,

Privatpersonen sind vom ADR befreit, wenn die Güter Einzelhandelsgrrecht verpackt sind. Nachzulesen unter ADR 1.1.3.1.a.

Wobei der Öltank nicht Handelsgerecht ist.

Desweiteren ist in ADR 1.1.3.3 der Tranport von Flüssigkeiten genauer definiert. Also 60l Reserve-Kraftstoff, so mal am Rande erwähnt. Wobei Heizöl eigentlich kein Treibstoff ist. ;-) Auch wenn manche das meinen.....

In 1.1.3.6 ist die 1000Punkte-Tabelle. Heizöl in einer Menge von 200l fällt auf jedenfall in die Freimenge, nur der Öltank ist kein zugelassenes Transportmittel.

Na ja, so lese ich das, aber evtl. gibts noch jemanden der das besser weiß oder eine Lücke weiß, wenns denn eine gibt.

Hier noch der Link zum ADR:

http://www.sidiblume.de/info-rom/gefahrgut/adr2003_1.htm#p1_1_3_6

RainerB76  24.06.2012, 19:41

Jetzt hab ich es erst richtig gelesen, ein Stahlrundfass.....

Ein 200l-Fass ist ja auch Einzelhandelsgerecht, ich kann ja zu ATU gehen oder in eine Werkstatt und kaufe mir ein 200l-Fass Motoröl oder Getriebeöl oder Frostschutz.....

Dein Problem nur, Heizöl kann man im Handel nicht in 200l-Fässern erwerben.....

RainerB76  29.06.2012, 22:59
@RainerB76

Ich bin schön langsam urlaubsreif...... Schreibe die ganze zeit von Heizöl und Du hast ja Diesel geschrieben..... Kopfschüttel....

Siggi1910 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 22:24
@RainerB76

Verziehen, wer ist denn um die Zeit nicht Uraubsreif.? :-))

Hallo, achte auf jeden Fall auf ein UN-geprüftes Stahlfass. Wenn es sich dann wirklich um ADR handelt, musst du es auch noch vorschriftsmäßig Labeln und benötigst einen geprüften kg Feuerlöscher. Mehr ist es nicht. Klar, muss dich der Absender auch daraufhin weisen, was du beachten musst. Das muss auch die Tankstelle machen könnnen!!!! Bloß für die Polizei bist du ein gefundenes Fressen, sei es keine korrekte Ladungssicherung. Bei einem ADR Vergehen, werden alle Bußgelder min. mal zwei genommen! Also mit anderen Worten: lass es lieber sein! Bye Gerd

Siggi1910 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 20:59

Wenn es sich dann wirklich um ADR handelt genau das wollte ich wissen ! Einen Absender gibt es dafür nicht ausser ich bin der selber. Ich betanke das Fass im Geschäft. Die richtige Ladungssicherung steht ausser Frage. Damit gibt es kein Problem. Die Frage ist -darf ich so ein Fass in einem Änhänger ohne GGVS Schein und GGVS Ausrüstung privat transportieren.?