Gebrauchter Roller ohne Papiere
Ich möchte mir von einer privaten Verkäuferin einen Roller kaufen, nur sie muss irgendwelche Papiere beantragen, da die alten bei einem Waschmaschinengang zerstört wurden. Nun ist meine Frage: Kann ich den Roller gegebenfalls schonmal kaufen und die Papiere, wenn sie dann erneuert wurden, per Fax zu schicken lassen oder bekomme ich da bei einer Verkehrskontrolle Probleme mit der Polizei? Was sind das überhaupt für Papiere, ich hab keine Ahnung von sowas. Würde den Roller halt gerne am Wochenende holen und die Verkäuferin beantragt die Papiere erst morgen und ich weiß nicht wie lange das dauern könnte.. Kann ich denn auch zwangsweise mal eine Zeit ohne diese Papiere fahren? Hab mit der Polizei nie Schwierigkeiten gehabt mich überzeugend und legitim zu erklären, auch als mal ein Fahrzeugschein gefehlt hat, von daher seh ich da zB keine Probleme oder wie ist das?
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7 Antworten
Hallo,fahren ohne Papiere ist ne Ordnungswidrigkeit,hab dafür schon mal 10 € bezahlt.Und wie willst du sie versichern lassen wenn du keine Papiere hast.Mit nen verwaschenen Zettel kannste da nix erreichen.Wie lange das dauert ist überall verschieden,hier bei mir kann man da so mit 4 - 6 Wochen rechnen.Aber kaufen kannst du die Karre trotzdem,nur fahren ist schlecht.
Lese gerade du weist nicht um was für Papiere es sich handelt.Es wird sich um die Betriebserlaubnis handeln die da mitgewaschen wurde.Die kann man auch nicht per Fax schicken,sondern entweder direkt per Post oder abholen/bringen lassen.
50ccm Roller? Aufpassen.. Geld erst gegen Betriebserlaubnis. Fahrgestellnummer vergleichen evtl bei der Polizei eine Auskunft einholen ob die Karre nicht gestohlen ist..Fahren darfst du vorher sowieso nicht , außerdem brauchst du die Betriebserlaubnis um das Versicherungskennzeichen zu kaufen..
Ich würde den Roller ohne Übergabe der Papiere nicht kaufen - also den Kaufvertrag nicht unterzeichnen -und auch das Fahrzeug nicht übernehmen. Du weißt doch gar nicht, ob sie die Papiere wirklich beschaffen kann.
Für Kfz-Neuanmeldungen und -Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I seit 1. Oktober 2005 in Deutschland den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.
Beides ist also erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird bei jeder Neuzulassung/ Ummeldung neu ausgestellt mit den Daten des neuen Eigentümers - die alte wird entwertet. Den Teil I muss man immer mit sich führen, wenn man mit dem Fahrzeug unterwegs ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt zu Hause. Den müsste also die Verkäuferin sowieso noch vorliegen haben, dann ich kann mir nicht vorstellen, dass der irgendwie in die Waschmaschine kommt.
...wenn es ne 50 ziger ist wo von ich mal ausgehe,da gibts keinen Fahrzeugbrief.
Ich würde kein Fahrzeug kaufen, dass keine Papiere hat. Papiere sind die Unterlagen, die jedes Fahrzeug "ausweist", alle technischen Daten sind darin aufgeführt. Bei jeder Polizeikontrolle und bei bei jedem TÜV-Termin sind diese Unterlagen unumgänglich. Wenn du ohne Papiere fährst, kann das unangenehm-finanziell böse Folgen haben. Was wenn die Verkäuferin dir den Roller verkauft, die Papiere aber gar nicht beantragt und zuschickt? Dann bleibst du darauf sitzen, ein Fahrzeug zu besitzen, das keine Papieren hat, du bleibst auf den Kosten sitzen, diese zu beantragen. Was, wenn der Roller geklaut ist? Mit Papieren kann man diese Zweifel garantiert ausräumen. Hat die Verkäuferin das Fahrzeug ohne Papiere bewegt? Mit Fax zuschicken geht schon mal gar nicht, denn Faxe sind nunmal höchstens Kopien, die nicht gültig sichd. Also muss dir die Verkäuferin das Orginal irgendwie zukommen lassen und bis du das Orginal nicht in den Händen hälst, darfst du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegen.
die meisten übertreiben hier. Vermutlich ist der der Roller versichert, dann kann man auch fahren. Kaufvertrag machen und die Fahrgestellnummer aufführen und daß die Papiere neu ausgestellt werden müssen.