Gebrauchte Ware bei Ebay als NEU verkauft, aber mit genauer Beschreibung. Rückgabe?

6 Antworten

Ich weiß nicht, warum da gleich immer so ein Fass aufgemacht wird.

Der Käufer hat einen Mangel festgestellt.

Er soll dir doch bitte die Ware zur Prüfung zurückschicken. Solltest du feststellen, dass die Ware tatsächlich beschädigt ist, dann kannst du dich zunächst an das Transportunternehmen wenden - dort wirst du allerdings kaum Chancen haben, wenn der Käufer ein unversehrtes Paket angenommen hat.

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Sollte die Ware also tatsächlich defekt sein, dann kannst du dem Käufer das Geld zurücküberweisen. Wäre nichts anderes als fair; du hast ja auch bereits falsche Angaben beim Verkauf gemacht.

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Meine persönliche Meinung zu diesem Fall:

Typischer ebay-Kindergarten.

Wenn Du ihn als neu angeboten hast kann muss der Läufer die Artikelbeschreibung nicht mehr lesen. Du hast falsche Angaben gemacht und musst die Ware zurück nehmen und das Geld zurück senden.

blueCloud  15.03.2010, 14:22

ich glaube er meint, dass der Käufer bemängelt, es sei "kaputt", nicht "gebraucht". Es muss wohl auf dem Postweg kaputtgegangen sein. So hab ich es jedenfalls verstanden

pitufo30 
Beitragsersteller
 15.03.2010, 14:39
@blueCloud

Es beschwert sich jetzt über beides. Erstens, das es angeblich nicht funktioniert, was ich mir nicht vorstellen kann + das ich es als Neu verkauft habe. Aber wie schon geschrieben, in der Artikelbeschreibung stand Fett gedruckt, da es zwar gebraucht ist, aber nur 10 Minuten und ich finde, dass dies gleich Neu ist, sofern, keine Schäden dran sind und das waren Sie nicht. Ich habe es nur weiterverkauft, weil es überhaupt garnicht gefiel

wenn du dir ganz sicher bist, dass die Ware ganz war, als du sie losgeschickt hast, würde ich nichts weiter machen. Würde dem Käufer schreiben, dass die Ware ganz war, als du sie losgeschickt hast und da es ein Privatverkauf war, keine Garantie übernimmst.

Aber so genau weiß ich das leider auch nicht. Kann sein, dass er sich an ebay wendet, aber was sollen die machen? Meines Wissens bist du nicht in der Beweispflicht, dass die Ware ganz war, denn bist Privatverkäufer.

Aber ne schelchte Bewertung wirst du wohl in Kauf nehmen müssen.

pitufo30 
Beitragsersteller
 15.03.2010, 14:36

Er sagt, dass das nicht richtig ist, weil es wohl im BGB + Fernabsatzrecht geregelt sein soll, aber da stehen soviele Sachen

das problem was sich für mich stellt, ob 10min genutzt oder nicht, viele gehen davon aus, wenn man einen artikel als neuware verkauft, dass sie einen kassenbon oder ähnliches mitbekommen.. war der versand denn versichert? vielleicht ein transportschaden? als privatverkäufer bist du nicht verpflichtet ware zurückzunehmen, allerdings ist die frage ob er artikel wirklich bei ihm oder durch den transport kaputt gegangen ist.. hast du denn den kassenbon vielleicht noch und könntest ihm anbieten diesen zuzuschicken?

pitufo30 
Beitragsersteller
 15.03.2010, 14:35

Es handelte sich um eine CD in der Originalhülle + einen sicherer Karton. Es kann also nicht zerkratzen oder. Der Käufer hatte null Bewertungen und macht jetzt richtig stress. Den Kaufbeleg, hat der Käufer mit der Ware bekommen

Joghurtbecher  15.03.2010, 14:41
@pitufo30

dann vergiss ihn ;) lass dich nicht unter druck setzen.. er soll mit dem kaufbeleg in den laden und die cd tauschen fertig.. schreibe ihm eine klare mail.. und das wars.. lass dich nicht auf diskussionen ein.. schlimmste was dir passieren kann is eine negativbewertung..

schick mal den link damit man sich einen überblick verschaffen kann