Geblitzt worden - was schreibt man auf den Anhörungsbogen?
Freunde, ich bin geblitzt worden, mit 125 statt der erlaubten 100 km/h.
Als erstes bekam ich einem Brief, da sollte ich den Fahrer angeben, habe ich dann auch getan und abgeschickt. Ich hatte dann geschrieben bei "Erklärung", daß ich die Begrenzung wohl übersehen habe.
Nun kam nochmal Post, und ich soll nun nochmal den Fahrer angeben (vielleicht haben die das vom Amt auch nur durcheinander gebracht und zweimal abgeschickt?), soweit so gut.
Nun steht da "Geben Sie den Geschwindigkeitsverstoß zu", ja oder nein
Nun, ich bin geblitzt worden und klar, dann war ich wohl zu schnell. Wann würde man da denn "nein" ankreuzen?
Und was schreibt man bei Erklärung oder muß man da überhaupt was schreiben?
Den Satz "ich bin zu schnell gefahren", na das wissen sie ja selber. Warum fährt man zu schnell, auch klar...
Wir reden hier von einer dreispurigen Schnellstraße ohne nennenswerten Verkehr und auch die Auffahrten gut zu überblicken...
2 Antworten
Du hast nach dem Blitzen einen Anhörungsbogen erhalten. Bevor man das Bußgeld bekommt, muss man ide Gelegenheit haben, sich selbst zu äußern. Das geschieht mit dem Anhörungsbogen.
Diese Bögen entsprechend weitgehend einem Standard. Du kannst dich da äußern, hast das ja auch schon gemacht mit der Bemerkung, du hättest das wohl übersehen. Das war auch gleichbedeutend mit dem Zugeben, dass du es warst. Die Frage, ob du den Verstoß zugibst, steht auch immer dabei, da solltest du dann nochmal definitiv ja oder nein ankreuzen.
Prinzipiell MUSST du einen Anhörungsbogen nicht zurückschicken. Du kannst dich darauf erklären, aber es geht auch weiter ohne.
Danach kommt dann der Bußgeldbescheid. Auch hier ist formal nochmal die Frage enthalten, ob du es zugibst, oder falls nein, wer dann der Fahrer war. Der Bußgeldbescheid enthält auch den Geldbetrag, die Gebühren, Punkte, evtl Fahrverbot usw. Das kannst du dann bezahlen - fertig. Steht dies in dem zweiten Schreiben NICHT drin, dann kannst du auch nichts bezahlen. In diesem Fall ist es nochmals ein Anhörungs (und Zeugenbefragungs-)bogen. Da weiß man in der Regel schon, dass nicht du sondern jemand anders der Fahrer war. Du bekommst das nun, um den anderen Fahrer anzugeben. Tust du das nicht oder gibst das wieder selbst zu (obwohl das z.B. wegen des Bildes) schon ausgeschlossen wurde, dann geht die Fahrerermittlung weiter, dann stehen plötzlich evtl Polizisten vor der Tür und und ...
Lass es komplett. Anwalt!
Du darfst da garnix sagen!
Warum fragst dann hier, wenn du ohnehin bezahlen möchtest? :)
Vielleicht, weil er wissen will, wie das mit dem Anhörungsbogen funktioniert?
Ach so :-) Der Bogen ist doch relativ selbst erklärend. Man möchte eben die Beweggründe wissen, ob man der Fahrer ist, ob man es anerkennt usw.
Die Gebühren für den Anwalt wären aber wohl höher, als die potentielle Strafe (laut Bußgeldkatalog 80 EUR, man kann wohl noch 30 Euro Verwaltungsgebühren dazurechnen erfahrungsgemäß), also 110 Euro...