Geblitzt mit Handy am Ohr aber nicht telefoniert, sondern gekratzt...
Hey.. ich bin neulich geblitzt worden als ich mit dem Auto unterwegs war, das Problem:
-auf dem Zettel der Bußgeldkasse sieht man wie ich meine Hand am Ohr habe, ich aber genau weiß das ich nicht telefoniert habe.
-ich habe in mein Anrufverzeichnis geschaut, da habe ich gesehen das ich 4 Minuten vorher mit meiner Freundin telefoniert habe als ich sie von zu Hause abgeholt hatte, zu dem Zeitpunkt in dem ich geblitzt worden bin, aber sie dabei war.
Lohnt es sich da Einspruch zu erheben? Laufen die Blitzer mit der Uhrzeit richtig, also das 4 Minuten unterschied wirklich bestehen können und die nicht 5 Minuten vor oder nach gehen? Ich weiß genau dass ich nicht telefoniert habe, hab meine Freundin und einen Kollegen als Zeuge.
Gut das ich zu schnell gefahren bin, das muss ich natürlich Zahlen, ich würde nur gener den Punkt und +40€ vermeiden.
11 Antworten
kanste locker machen, 2zeugen reichen. Lass dir auch deine handyrechnung zukommen damit dus schwarz auf weis hast und vorlegen kanst. sollte das radargerät ungenau sein gilt es als nicht geeicht und währe somit rechtlich angreifbar. Da die Polizei dass wohl nich möchte wird die Handyrechnung als beweis genügen.
Zettel? Bußgeldkasse? Aber nicht hier bei uns in Deutschland, oder? Da nennen die sich anders und so ein Handy halten im Fahrzeug und Schlüssel steckt, reicht ja dicke aus. Was soll also die Frage?
Hast Du denn schon den Bescheid bekommen? Ich würde vermuten, dass da nur was wegen der Geschwindigkeit kommt und das Handy Thema garnicht beachtet wird. Mal abgesehen davon, bin ich mir nicht einmal sicher, ob ein Blitzerfoto als Beweis genügt für ein Handydelikt.
Weiterhin ist das anfassen eines Handy meines Wissens nach auch nicht verboten, sondern das "Bedienen elektronischer Geräte". Ob am Kopf kratzen dazu zählt... keine Ahnung^^
VG
Auch nicht schlecht, dann darf ich ja fleißig SMS schreiben, sofern es auf dem Beifahrersitz dafür liegen bleibt... cheer Trägt zwar nicht unbedingt der Sicherheit bei, aber irgendwas is ja immer ;-)
ja der Bescheid ist da als Punkt 1 ist das angegeben das ich da Handy am Ohr hätte..
Ok... spannend^^ Dann würde ich ganz einfach entscheiden: Sofern Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast kannst Du Dich da mal beraten lassen (die haben ja so Hotlines für sowas). Ohne diese Versicherung würde ich wegen der 60€ keinen Aufstand versuchen.
VG
Ein Bild, auf dem man nicht sieht, dass man ein Handy in der Hand hält, ist kein haltbarer Beweis dafür, dass man ein Handy in der Hand gehalten hat.
Will sagen: Wenn man das Handy nicht sieht (und ich meine sehen und nicht etwa ahnen oder vermuten), dann kann man daraus keinen Vorwurf stricken. Einspruch einlegen und fertig.
Ich denke mal, dass Dir kein Richter glauben wird..Einspruch kannst Du trotzdem einlegen, wird nur wahrscheinlich nichts bringen
Es ist genau anders herum: Zwar nicht das Anfassen aber bereits das Aufnehmen eines Handys ist verboten - das Bedienen anderer elektronischer Geräte hingegen nicht.
Dazu aus der StVO: