Gaststättenkonzession trotz Bewährungsstrafe?

4 Antworten

Da scheint ein Anwalt Geld verdienen zu wollen. Es ist nicht unmöglich, aber schwer. Eine alleinige Konzession, halte ich wegen des Betruges fast für ausgeschlossen. Während der Bewährungszeit (2 Jahre Freiheitsstrafe, aber wie lange dauert die Bewährungszeit?), müsste erst mal der Bewährungshelfer zustimmen und das ganze vom Gericht abgesegnet werden. So kann das jedenfalls nicht stimmen

OfficerDodong 
Beitragsersteller
 20.01.2011, 23:06

Also der Anwalt, Richterin und der Doktor vom Gericht würden es befürworten. Sie hatten mich ja auf die Idee gebracht.

assimueller  20.01.2011, 23:18
@OfficerDodong

hast Du Koch gelernt und willst ein Speiselokal eröffnen? Dann vielleicht. Aber eine reine Kneipe glaub ich nicht. Kommt evtl drauf an, wo Du wohnst. Hier in Bayern, ist es absolut nicht möglich, wobei ich betonen möchte, das wir Franken zu Bayern gezählt werden, obwohl Bayern eigentlich Südfranken ist, lol. Versuchs mal, aber besprich das erst mal mit dem Bew.Helfer und so, es geht ja auch um die Kohle, oder hast Du genügend? Jedenfalls, viel Glück, ich komme mal vorbei und hol mir mein Freibier ab

OfficerDodong 
Beitragsersteller
 20.01.2011, 23:21
@assimueller

Klar mach das :) Ich möchte eine in Bayreuth eröffnen :)

Hi,

ich denke mal es könnte dir Probleme machen,aber eine Chance sollte ja jeder bekommen,wenn du ein Beführworterschreiben deines Anwalts und deines Bewährungshelfers vorlegst könntest du eine Chance haben,aber das letzte Wort haben die vom Landratsamt zu sagen und wer da so sitzt weiss man ja,sie könnten dir die Konzession auch verweigern! Versuch es und lass dich überraschen,die Chancen stehen 50:50!

Gruß Cosel

100 %ig sicher ist allein folgendes: Die Gaststättengesetze der Länder und des Bundes erlauben der zuständigen Behörde, die Konzession zu verweigern oder auch später wieder einzuziehen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Ob sie verweigert wird oder welche Gründe im Zweifel für eine Unzuverlässigkeit sprechen, liegt allein im Ermessen der Behörde In der Regel soll dieser Passus Kunden vor Übervorteilung schützen, daher ist eine Vorstrafe wegen Betrugs nicht gerade die beste Qualifikation.

Andererseits ist eine Fürsprache von Seiten anderer Behörden wie Gericht oder Bewährungshilfe sicherlich ein gutes Gegenargument. Es wird dir aber nichts anderes übrig bleiben, als ganz offen mit der zuständigen Behörde zu verhandeln, welche die Konzession erteilt.

Mit etwas Glück angesichts deiner Fürsprecher könntest du einen Kompromiss erreichen: Du gitst dich mit einer vorläufigen Konzession zufrieden z.B. bis zum Ende der Bewährungsfrist. Näheres findest du in meinem wikipedia-Artikel zu Gaststättenrecht oder in meinem Blog.

Viel Glück

Es hängt alles davon ab ob Du ein einwandfreies Polizeiliches Führungszeugnis bekommst!

OfficerDodong 
Beitragsersteller
 21.01.2011, 13:56

So ein schwachsinn! Das stimmt doch gar nicht