Führerschein wieder Erteilung was geschieht mit den alten punkten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Bingbangman

Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis werden alle Punkte für vorher begangene Verstöße gelöscht (allerdings nur die Punkte, die Verstöße selber bleiben bis zum Erreichen der Tilgungsfrist im Verkehrszentralregister eingetragen). Nach der Entziehung hast du also 0 (Null) Punkte.

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 08:35

Genau das wollte ich Wissen 1000 Dank.

Bingbangman 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 17:51
@ginatilan

Gern geschehen ;)

Wenn einem der Führerschein Entzogen wurde, werden die alten Punkte gelöscht?

Das kommt darauf an, wann und warum er entzogen wurde. Und hierbei meine ich nicht eine befristetes Fahrverbot, bei den der Lappen ja nur verwahrt wird :-O

§ 4 Abs. 2 Satz 3 StVG bestimmt, dass dann, wenn die Fahrerlaubnis etwa wegen Punkteüberschreitung oder einer Straftat entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB) angeordnet worden ist, die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden.

Mit der Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktsystems zum 01.05.2014 werden alte Punkte in Flensburg bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gelöscht unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis von der Führerscheinbehörde entzogen worden ist oder der Betroffene freiwillig auf Behalten seiner Fahrerlaubnis durch Nichtteilnahme einer Nachschulung verzichtet hat.

In beiden Fällen ist die Führerscheinbehörde allerdings gehalten, vor einer Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung n. § 70 FeV anzuordnen.

http://www.bussgeldkatalog.biz/punkte-loeschung.html

G imager761

Crack  19.12.2014, 08:34
§ 4 Abs. 2 Satz 3 StVG bestimmt

das: 3.verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt. bewertet werden.

Du meinst sicher §4 Abs.3 ?

ginatilan  19.12.2014, 08:23
In beiden Fällen ist die Führerscheinbehörde allerdings gehalten, vor einer Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung n. § 70 FeV anzuordnen.

wo soll das denn stehen?

in deinem Link habe ich nichts gefunden

der Kurs nach §70 FeV ist zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern gedacht, was soll dieser Kurs bei einem Punktesünder denn ausrichten?

oder verstehe ich jetzt was falsch?

dann bitte ich um Aufklärung, Danke

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 07:02

Herzlichen Dank, für die Info.

Du bekommst den Führerschein ja nicht wieder, wenn er dir entzogen wurde. Du musst ihn neu machen. Das geht erst nach Beendigung der Sperrfrist oder wenn es dein Punktekonto erlaubt, weil die Punkte gelöscht wurden.

Wenn du ihn (z. B. wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes) für einige Zeit abgeben musstet, bekommst du ihn automatisch zurück. Die Punkte bleiben dir aber natürlich erhalten und wenn du die Grenze erreichst, ist der Lappen weg.

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 06:28

Genau, der Führerschein ist weg neben wir an, kein Fahrverbot sonder ein Entzug. Nach der Sperr Zeit wird der Führerschein neu beziehungsweise wieder beantragt ist ja keine neuErteilung sondern eine wieder Erteilung, somit sind die alte Punkte gelöscht. Bei einem Fahrverbot bleiben die punkte. Korrekt?

Othetaler  19.12.2014, 06:41
@Bingbangman

Nein. Die Punkte bleiben immer, bzw. bis sie automatisch gelöscht werden. Du kannst ja auch als Radfahrer und sogar Fußgänger Punkte sammeln.

Du kannst zum Ende der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Da wird dann geprüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Hast du immer noch zu viele Punkte, wird der Antrag abgelehnt. Sonst darfst du dich bei einer Fahrschule anmelden.

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 06:49
@Othetaler

Nein, bei einer neu Erteilung werden doch die punkte gelöscht, weil der Führerschein Entzogen ist. Wie kann ich als Fuß Gänger oder Radfahrer Bitte Punkte Sammeln?

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 07:00
@Bingbangman

Die Fahrschule hat nicht damit zu tun, außer der Führerschein wurde für eine längere zeit entzogen und die Führerscheinstelle kann die Theorie und die praktische Prüfung an ordnen geben falls die Pflicht Stunden bei einem Zeitraum von 5-10 Jahren.

Crack  19.12.2014, 08:28
@Bingbangman

@ Othetaler

Du bekommst den Führerschein ja nicht wieder, wenn er dir entzogen wurde. Du musst ihn neu machen.

Das stimmt so nicht. Neu geprüft [keine neue Fahrerlaubnisausbildung!] wird in der Regel erst nach mehreren Jahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Punkte bleiben immer, bzw. bis sie automatisch gelöscht werden.

Nein, bleiben sie nicht - siehe: §4 StVG Abs. 3

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html


@ Bingbangman

Nach der Sperr Zeit wird der Führerschein neu ... beantragt ... somit sind die alte Punkte gelöscht. Bei einem Fahrverbot bleiben die punkte. Korrekt?

Richtig.

Wie kann ich als Fuß Gänger oder Radfahrer Bitte Punkte Sammeln?

Sicher geht das, z.B. wenn man als Radfahrer bei Rot fährt, als Fußgänger z.B. beim Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke.

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 08:32
@Crack

Na bei geschlossenen Schranken, den Bahn überqueren das ist ja ein fettes Ding.
Jap hab aber das genannte bespiel verstanden merci

Es wäre gut wenn Du genau geschrieben hättest worum es geht, denn Entzug der FE ist nicht gleich Entzug der FE...

Deshalb nur mal der Gesetzestext:

§ 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem

(3) Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn

1.die Fahrerlaubnis entzogen,

2.eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet oder

3.auf die Fahrerlaubnis verzichtet

worden ist und die Fahrerlaubnis danach neu erteilt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei

1.Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a Absatz 3,

2.Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder

3.Erteilung nach Erlöschen einer befristet erteilten Fahrerlaubnis.


Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 08:29

Yap, beim nächsten mal formuliere ich die Frage besser. Danke schön.

Nein, die Punkte werden erst nach ihrer Laufzeit gelöscht. Du kannst auch nach dem Entzug Punkte sammeln (betrunken Radfahren...).

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 06:12

Verstehe ich dich richtig, auch nach einem führerscheinentzug, werden die alten Punkte nicht gelöscht, obwohl man einen neuen Führerschein von der Führerscheinstelle erhaltet, bist du dir da 100% sicher?

ginatilan  19.12.2014, 08:30
@Bingbangman

ob er sich sicher ist oder nicht, egal

die Punkte werden bei einem Entzug gelöscht und du bekommst einen funkelnagelneuen Führerschein ohne Punkte, dafür mit neuem Bild und Erteilungsdatum:-)

Bingbangman 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 08:37
@ginatilan

Yes und einen neues Autogramm.