Führerschein mit 17 Unterschrift beider Elternteile?
Hallo, ich bin alleinerziehend seit 15 Jahren, wir haben keinerlei Kontakt zum Kindsvater, trotzdem gemeinsames Sorgerecht, weil ich damals blauäugig unterschrieben habe. Bisher war das auch nie ein Problem, aber jetzt geht es bald an den Führerschein und im Bekanntenkreis habe ich erfahren, dass für den Antrag BEIDE Unterschriften notwendig sind. Der Vater wohnt soweit ich weiss in einem anderen Bundesland (wir in Rlp), genaue Anschrift ist nicht bekannt, interessiert mich auch nicht wirklich. Muss ich mich jetzt tatsächlich irgendwie mit ihm in Verbindung setzen, dass mein Sohn seinen Führerschein machen kann ? Wir wünschen keinen Kontakt und sind froh, wenn wir uns auch die nächsten Jahre nicht mit ihm beschäftigen müssen. Gibt es irgendeine Ausnahmeregelung, wie man auch nur mit einer Unterschrift den Antrag stellen kann ??? Vielen Dank schonmal im Voraus für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten
2 Antworten
Hallo,
Fakt ist, dass wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, auch beide Elternteile unterschreiben müssen - und das ist nicht nur in Bad Kreuznach so, sondern in der ganzen Bundesrepublik.
Ich konnte für meine Kinder nicht einmal ein Konto ohne die Unterschrift meiner Frau eröffnen, obwohl wir nicht getrennt sind und meine Frau dort persönlich bekannt ist.
Oft ist es so, dass der Führerscheinantrag von der Fahrschule gestellt wird. Am besten geht ihr also als zuerst mal zu einer Fahrschule und besprecht mit dieser das Problem.
Auch die Fahrschule benötigt für den Ausbildungsvertrag beide Unterschriften, oft wird aber auch nur eine akzeptiert.
Wenn - egal wo - eine Unterschrift akzeptiert wird, passiert auch nichts, wenn der andere Sorgeberechtigte nichts dagegen hat.
Das dürfte bei euch der Fall sein. Käme der aber plötzlich um die Ecke und hätte was dagegen, dann sieht es auch nachträglich schlecht aus.
Sollten die Fahrerlaubnisbehörde oder die Fahrschule sich nicht mit einer Unterschrift zufrieden geben, dann musst du entweder die des Kindsvaters einholen, oder dein Kind kann den Führerschein erst mit 18 anfangen.
Dann kann es das alles alleine unterschreiben.
Hier auch ein entsprechender Link dazu, bei dem vor allem die Frage "Kann ein Minderjähriger einen Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule abschließen?" für euch interessant sein dürfte:
Viele Grüße
Michael
Aus meiner Verwaltungspraxis weiß ich, dass in der Regel nur eine Unterschrift ausreicht. Denn wie euer Familienleben läuft, geht die Fahrerlaubnisbehörde nichts an. Sie wird mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht danach fragen.
Mach dir also keine Sorgen.
Ich will dir in keinster Weise widersprechen, aber wenn du glaubst, dass die Prüfung der Erziehungsberechtigungen nur wenig Zeit in Anspruch nehme, halte ich das für ziemlich naiv.
Ich glaube auch nicht, dass es eine Vorschrift gibt, die die Rücknahme oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines solchen Formfehlers vorsieht; das wäre auch völlig unangemessen. Wenn es sie gibt, wäre es nett, wenn du die hier einstellen könntest, damit ich eine Änderung unseres Verwaltungshandelns anregen kann.
Danke für die schnelle Antwort, das gibt mir ein bisschen Hoffnung, aber ist das wirklich sicher? Habe mir die Passage mal abfotografieren lassen, wortwörtlich steht dort
"Es sind grundsätzlich die Unterschriften beider (beider fett und unterstrichen) Elternteile erforderlich; ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis in Kopie beizufügen. Gilt nur für Kreisverwaltung Bad Kreuznach."
Und genau diese Verwaltung ist für uns zuständig. Ist das vielleicht Bundeslandabhängig ?
Das kann natürlich sein. Wir in Berlin können uns damit nicht aufhalten, hier laufen jährlich 200.000 Anträge ein, das sind über 800 Anträge täglich. Wenn wir uns da jetzt noch die Mühe machten, die Familienverhältnisse auszuforschen, käme unsere fußlahme Behörde völlig unter die Räder.
Wir sind trotzdem recht schnell in der Bearbeitung, weil wir wegen solchen Dingen nicht alles unnötig erschweren wollen.
Es kann ja auch mal sein, dass der Papa als Soldat in Somalia weilt oder momentan im Koma liegt. Das muss die Behörde nicht unbedingt wissen. Dennoch kann es sein, dass sich Bad Kreuznach dafür Zeit nimmt. Ich halte es für überflüssig.
Du arbeitest am Amt in einer öffentlichen Verwaltung?
Wenn ja, dann finde ich deine Antwort nicht nur erschreckend unwissend, sondern sogar besorgniserregend.
Ja, die Praxis weicht oft von der Theorie ab und natürlich kann ich verstehen, dass das gerade in einer Großstadt wie Berlin in der Praxis etwas anders aussieht und abläuft, als auf dem Land in Bad Kreuznach.
Das ändert aber nichts an den Vorgaben, die du hier vollkommen falsch darstellst.
Das "gemeinsame Sorgerecht" heißt nicht mal nur zum Spaß so und hat überhaupt nichts damit zu tun, ob jemanden das Familienleben etwas angeht.
Es bedeutet, dass beide Eltern "darüber" entscheiden und nicht nur ein Elternteil eine Entscheidung alleine trifft / treffen darf.
Vor allem bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann der Schuss ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man sich mit nur einer Unterschrift zufrieden gibt und dann der andere Elternteil etwas dagegen hat.
Das Amt kann sich nicht die Zeit dafür nehmen - es muss sich die Zeit dafür nehmen.
Das dauert überhaupt nicht lange und es gibt dabei auch nicht viel zu "erforschen". Entweder beide Unterschriften oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht - so einfach ist das.
Dass du das für überflüssig hältst, ist vollkommen belanglos und ich würde gerne mal die Reaktion deines Amtsleiters sehen, wenn der wüsste, was du hier so alles über euer Amt preisgibst.
Gruß Michael