Führerschein mit 17 trotz Fahrverbot der Begleitperson?
Moin,
ich wohne in BW und will meinen führerschein mit 17 mahcen. So weit so gut. Jetzt will ich dann meinen Vater als Begleitperson eintragen lassen. Er hat allerdings bald 4 wochen Fahrverbot ^^. Ich meine gehört zu haben, dass die begleitperson den führerschein 5 jahre in folge besitzen muss. SInd jetzt all meine Träume zerstört?^^
13 Antworten
Nachdem hier so viel Unsinn geschrieben wurde, hier mal der richtige Stand, wie er in der Fahrerlaubnisverordnung § 48a Abs (5) steht.
Die Begleitperson muss zum Zeitpunkt des Eintrags 30 Jahre alt sein, dar zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als 3 Punkte haben und mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.
Eine Fahrerlaubnis kann entzogen werden. Bei einem Fahrverbot jedoch wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen sondern nur das Fuehren eines Kraftfahrzeuges verboten. Die Fahrerlaubnis hat man immer noch, darf sie nur voruebergehend nicht nutzen. Das ist ein betraechtlicher Unterschied.
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Die Fahrerlaubnis soll der Begleiter durch einen Fuehrerschein nachweisen, den er mitfuehrt und auf Verlangen vorfuehrt. Hat er diesen Fuehrerschein durch das Fahrverbot voruebergehend abgegeben, dann geht das natuerlich nicht. Er kann, wenn er begleitet, seine Fahrerlaubnis dann nicht nachweisen und begeht, indem er den Fuehrerschein nicht mitfuehrt, eine OWi. Dem Fahrer ist dies aber nicht anzulasten.
Die Begleitperson muß seit 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Wenn er 4 Wochen Fahrverbot bekommt, ist er für diese Zeit nicht im Besitz eines ascheines, somit ist die Frage geklärt, andere Person suchen und eintragen!
Der Führerschein ist für die Zeit des Fahrverbotes eben NICHT gültig, sonst würde es ja keinen Sinn machen!
Der ist weiterhin gueltig, man hat weiterhin die Fahrerlaubnis. Es wird einem lediglich verboten, einen Monat lang ein Kraftfahrzeug zu fuehren. Das unterbricht diese 5 Jahre nicht.
Uebrigens, wer ein Fahrverbot hat, darf auch kein Mofa fahren. Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf das hingegen.
Ja du fährst dann auch ohne Schein und bei der Kontrolle sagst du dann "Ich hab einen Führerschein, den hat aber grad die Polizei, weil ich Fahrverbot habe"? Was meinst du was die dann sagen? Fahren ohne Führerschein!
Und das kostet dann 10€. Fahren, ohne den Fuehrerschein dabei zu haben, ist naemlich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Schau mal im Gesetz nach, was der Unterschied ist.
oh maan.blödes system
Jap, die sind zerstört. Die Begleitpersonmuss: 5 Jahre in Folge den Führerschein besitzen, Über 30 sein, darf keine Punkte in Flensburg haben etc.
die 4 wochen vergehen,dein vater bleibt
bald ??? wenn dein vater im moment keinen führerschein hat ist das ganz klar das er nicht als begleitperson mitfahren darf!!! warum zerplatze täume?? warte doch einfach noch 4 wochen
ja, aber während dem Fahrverbot ist der Führerschein gültig, man hat ihn nur nicht.
Du bist nicht im Besitz des Führerscheins, wenn du ihn ENTZOGEN bekommst! z.B. du hast 3 Jahr FS, kriegst ihn entzogen, machst ihn wieder hast ihn 4 Jahre. Du brauchst 5 durchgehende Jahre. Fahrverbote spielen keine Rolle.